Fall: Person wird demnächst für längere Zeit knapp bei Kasse sein. Dieser hat seit 2 Jahren einen PB Förder-Rente I Vertrag. Wieviel Beitrag muss man mindestens im Monat/Jahr einzahlen? Kann man ihn auch vorrübergehend Stillegen lassen ohne das man irgendwann Geld für die vergangenen Zalperioden einzahlen muss?
PS: Person hat bei der Hotline angerufen, die meinten 30 € im Monat muss man mindestens einzahlen, stimmt das?
also Grundsätzlich sieht es so aus, dass 4% des VORJAHRESbruttos abzüglich Zulagen eingezahlt werden muss, um die volle staatliche Zulage zu erhalten. Der „Mindestbeitrag“ z. B. für Menschen ohne Einkommen oder mit wenig Mitteln beträgt 60,- Euro pro Jahr. Was sein kann ist, dass eine Versicherung bei monatlicher Zahlweise gewisse Grenzen nicht unterschreiten, de facto wäre es aber auch möglich, die Versicherung für eine Zeit lang ruhen zu lassen, also gar nichts zu zahlen.
unterschreiten, de facto wäre es aber auch möglich, die
Versicherung für eine Zeit lang ruhen zu lassen, also gar
nichts zu zahlen.
Muss man da nicht sobald man die zahlung wieder aufnimmt, alle vergangenen Zahlperioden nachzahlen?
z.B. man setzt ab Mai ein Jahr aus und zahlt dann im Mai nächsten jahres weiter. Muss man da nicht dann das Geld was man in diesem Jahr gezahlt hätte nachzahlen?
nein, muß´er nicht nachzahlen. Er bekommt dann aber auch keine Förderung bzw. eine geringere Förderung. Eventuell macht es Sinn, den Vertrag für z.B. x Monate stillzulegen und dann, wenn er wieder flüssig ist, auf einen Schlag was zu zahlen. Stichtag zum Einzahlen ist immer der 31.12. eines Jahres.
Du setzt dich am Besten mit der Versicherung in Verbindung, wo dein Riester-Vertrag läuft. Die schicken dir dann die notwendigen Unterlagen zu bzw. können dir sagen, was sie genau von dir brauchen.
Du hast die Möglichkeit die Rente Beitragsfrei zu stellen, dafür brauchst Du keine großartige Vorlage sondern schreibst den Versicherer einfach an, das Du den Vertrag ab dem nächsten 1. ruhen lassen möchtest.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Ihnen Mitteilen das ich meinen Altersvorsogevertrag Nr X ab dem 1. … Unterbrechen möchte.
Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung ziehe ich hiermit zurück.
Ich bitte um eine Bestätigung meines Schreibens.
Du kannst einen Beitrag X zahlen, d.h. wenn Du weiterhin 10 Euro zahlen möchtest kannst Du das tun, bekommst allerdings die Förderung dann auch nur Anteilig, da diese nur voll gezahlt wird wenn Du 4% von deinem Einkommen einzahlst.
Du kannst den Vertrag jederzeit weiterführen wenn Du dazu in der Lage bist.
Von einer Kündigung des Vertrages sollte man Abstand nehmen, da dadurch die Förderung verloren geht.
Habe nochmal dort angerufen und die meinten das ich entweder jeden Monat weiterhin 30 Euro zahle oder ich Beitragsfreistellung mache.
Habe denen jetzt das hier geschickt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Rentenversicherung mit der Vertragsnummer XXX bei Ihnen abgeschlossen und beantrage hiermit die Beitragsfreistellung des Vertrages ab sofort."
hallo cyron,
der gesetzgeber sagt klipp und klar das du mindestens 5 euro im monat entrichten musst um auf deine zulagen zu kommen. leider gibt es unternehmen, welche behaupten du müsstest mehr entrichten. ist dein riestervertrag zertifizierzt oder nicht?