Meines Wissens errechnet sich der Mindestbeitrag zur gesetzlichen KV aus der Einnahmeart. Bei nicht Selbstständigen sind das m.W. 800 €. Davon 14,9% plus 2% Pflegeversicherung ergibt ca. 135 € monatlich.
Ich habe im Bekanntenkreis Versicherte mit einem monatlichen Einkommen (Rente) von etwa 190 €. Die bezahlen aber auch die 14,9% + 2% , als 32 € und somit weit unter dem Mindestbeitrag. Wie ist das möglich ?
Hallo Brunesco,
Sie Fragen wie das möglich ist
Sie werden eingestuft mit 800 Euro der Rentner mit
190 daraus ergibt sich die Beitragsdifferenz.
14,9% Krankenversicherungsbeitrag war 2010
Gruß
Der Rentner soweit verheiratet hat möglicherweise Anspruch auf Familienversicherung die Kostet gar nix .
Hallo,
einen Mindestbeitrag gibt es in der GKV nicht. Der Beitragsatz wird von Gesetzgeber festgelegt. Er gilt allerdings nur bei versicherungspflichtigen Beschäftigten sowie bei Rentner, wobei nicht alles vom Arbeitnehmer zu tragen ist. Etwas weniger als die Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Die Berechnung der Beiträge für freiwillig versicherte (z.B. Arbeitnehmer über JAV oder Selbständige oder sonstige) erfolgt kassenindividuell nach einem bestimmten Berechnungsschema.
Gruß
ayro
Hallo und guten Tag,
es gibt in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Mindestbemessungsgrundlage und die Unterscheidung zwischen Selbständigkeit, oder freiberuflicher Tätigkeit und sonstiger freiwilliger Versicherung ohne regelmäßige Einkünfte ! Diese werden nach geschätzten, bzw. nachgewiesenen Einkünften berechnet. Leider trifft dies ungerechter Weise diejenigen, die mit ihren Einkünften unter der Bemessungsgrundlage verdienen. Ohne ein regelmäßiges Einkommen, erhält man den Hausfrauen/HausmannTarif ! Einen Antrag auf Beitragsreduzierung hilft zum Beispiel bei einem Gewerbe im Rahmen der sogenannten Liebhaberei. Diesen Antrag erhält man bei allen Krankenkassen oftmals nur auf Anfrage ! Ein Rentner widerum, ist nach seinen regelmäßigen Bezügen pflichtig oder freiwillig eingestuft. Dies hängt von der 9/10 - Belegung der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens ab. Ein Rentner zahlt demzufolge nur den hälftigen Beitrag von seiner Rente und hat auch immer einen reduzierten Beitrag ohne Krankengeldansprüche, da dieser nicht in die Lohnersatzleistung fallen kann. Wenn Sie eine Übersicht gemailt haben möchten, so teilen Sie mir einfach Ihre Mailanschrift mit. Detaillierte Fragen klären wir gerne auch telefonisch… 0173/2006795
beste Grüße und einen schönen Abend, Matthias
Hallo,
Sie müssen zuerst unterscheiden ob der Rentner in die Krankenversicherung der Renter kommt. Voraussetzung hierfür ist, dass in der 2. Hälfte des Erwerbsleben mindestens 9/10 der Versicherungszeiten bei einer gesetzl. Krankenversicherung zurückgelegt worden sind. Falls Ja, gibt es keinen Mindestbeitrag. In Ihrem Beispiel sind die 190,-- EUR Rente dann beitragspflichtige zur KV u. PV. Wenn die 9/10 nicht erfüllt sind, dann wird man freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse und muss die Beiträge zur KV und PV vom von Ihnen genannten Mindestbeitrag blechen, erhält allerdings einen Beitragszuschuss von der Rentenversicherung (auf Antrag).
Ihr Bekannter ist über die Rente sicherlich kranken- und pflegevesichert.
Die Rente begründet eine versicherungspflichte mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Somit errechnet sich der beitrag vom Einkommen Ihres Bekannten, demnach die 190 EUR. Somit ist auch der beitrag weniger…
selbiges ist bei jemanden, der nur 700 eur brutto verdient: der beitrag errechnet sich aus den 700 eur und somit liegt auch hier der mtl. Beitrag unter dem Mindestbeitrag für Versicherte die keine anderweitige Absicherung haben (Beschäftigung, Rente, Leistungen vom Arbeitsamt). Übrigens [nicht, dass es zu Unstimmigkeiten kommt]: die beiträge für die 700 eur werden jeweils hälfte, hälfte von arbeitgeber und arbeitnehmer getragen - dabei wird der arbeitnehmer ein wenig bevorteilt, da er zw. 400 und 800 eur verdienst, wird sein teil der beiträge nicht von den 700 eur berechnet sondern von einem geringeren betrag. dazu gibt es eine spezielle formel. das nennt man gleitzone. nur so zur information.
also: es kann sein, dass jemand weniger zahtl, aber nur dann eben, wenn er anderweitig abgesichert ist, wie eben die rente (vorversicherungszeiten müssen hierzu erfüllt sein; wenn nicht ergibt sich eine freiwillige versicherung als rentner und auch hier gilt dann der mindestbeitrag).
ich hoffe, ich konnte helfen.
mindestbemessung liegt bei einem einkommen von 851,67€ egal ob rentner oder nicht.
wenn der rentner aber gesetzlich pflichtversichert ist zahlt er aus der rent und wenn diese 190€ beträgt dann eben auch nur anteilig 15,5% und 2,25%