Hallo zusammen.
Nehmen wir mal an, eine Teilzeitbeschäftigte Krankenschwester im Pflegedienst, bekäme einen Dienstplan vorgelegt, auf dem sie zur Arbeitsleistung für 30 Minuten eingeteilt ist.
Da es laut Dienstplan ist, kann man sich wohl nicht auf das TzBfG § 12, Abs. 1, Satz 4 berufen, oder?
Es wäre ein freier Arbeitsvertrag, und es gäbe keine Tarifbingung.
Müßte nun der AG nur die 30 minuten bezahlen oder gibt es da irgendeine Reglung, im AV stehe auch nichts bezüglich eines solchen Kurzarbeitseinsatz.
Was könnte man tun? Gibt es da irgendwelche Grundsatzurteile oder Grundlagen, wie hier zu verfahren wäre?
Danke für evtl. Antworten.
Grüße