Mindestbetrag freiwillige Krankenversicherung?

Ich hab mal eine Frage zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung:
Ich bin noch Studentin und habe mich nach dem Ende der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bei meiner alten Kasse weiter freiwillig versichert. Im Moment läuft bei mir noch die Übergangszeit von 6 Monaten.

Hier meine Fragen:

Wie hoch genau ist der Beitrag nach dem Ende der Übergangszeit?

Macht es einen Unterschied bei welcher Kasse ich bin oder ist der Mindestbeitrag bei bei allen Kassen gleich? (Ich verdiene unter den
800€, die ich irgendwo mal gelesen hatte.)

Was ändert sich, wenn 2009 die Gesundheitspauschale kommt?
Wird es dann eventuell teurer, günstiger oder bleibt der Betrag gleich? Also, was ändert sich dann konkret für Studenten, die
sich freiwillig krankenversichern müssen und bisher den Mindestbeitrag
gezahlt haben?

Wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

Hallo,
leider ist die Frage falsch formuliert, aber ich will mal ganz
allgemein antworten -
Die Mindesbeitragsbemessungsgrenze ( 828,33 €) gilt für
sonst nicht zuordnungsfähigen freiwilligen Versicherten
einer GKV-Kasse.
Unterschiedliche Beitragshöhen von der gewählten Kasse
ab - die Beitragssätze liegen etwa zwischen 12,9 und 15,5 %.
Ab dem 01.01.2009 kommt der Gesundheitsfond und damit
ein einheitlicher Beitragssatz für alle Kassen - dieser soll
(steht noch nicht fest) bei 15,5 % liegen, wobei einige Kassen
einen Zusabeitrag bis maximal 15,00 € erheben können bzw. auch
eine Beitragsrückzahlung vornehmen können, wobei Letzteres
wahrscheinlich nur ein Wunschdenken darstellt.
Gruß
Czauderna