MIndestbetrag für gerichtliche Auseinandersetzung?

Hallo,
ich habe folgende Frage:
A schuldet B einen Geldbetrag von wenigen Euro? A weigert sich, die Schuld zu begleichen. Nun droht B, A zu verklagen. Gibt es einen Mindestbetrag, ab dem ein Gericht die Klage überhaupt annimmt?
Danke
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Hallo!

Nein, natürlich nicht.

Hallo,

ich habe folgende Frage:

A schuldet B einen Geldbetrag von wenigen Euro? A weigert
sich, die Schuld zu begleichen. Nun droht B, A zu verklagen.
Gibt es einen Mindestbetrag, ab dem ein Gericht die Klage
überhaupt annimmt?

Hi,

nein es gibt keinen Mindesbetrag. Nur für die nächste Instanz wäre ein bestimmter Betrag erforderlich.

Gruß
Tina