Mindestbreite doppelgarage

hallo an alle.
es geht um eine doppelgarage einer freundin von mir.
sie wohnt in einem (älteren) 3-parteienhaus mit doppelgarage (garagenwände komplett aus betonwänden).
bis jetzt hat nur meine freundin einen stellplatz in der garage gemietet,da die anderen mieter keine autos besitzen.
nun will sich eine andere mietpartei auch ein auto zulegen und den 2. stellplatz in der garage mieten.
nun meine frage:
die doppelgarage ist 4,60 m breit, 5 m lang und die toröffnung beträgt 3,80 m (alles innenmaße).
meine freundin (besitzt opel astra mit 2,15 m breite) hat nun die sorge,dass die garage von der maßen her eigentlich zu klein ist um als doppelgarage zu gelten.

gibt es bauliche vorschriften,die besagen,wie breit eine doppelgarage sein muss?

Hi, ohen ein Baufachmann zu sein, erscheint mir für 2 PKW die Garagentorbreite von 3,80m als zu klein.
Das ginge, wenn überhaupt, nur innerhalb einer Familie indem beide PKW, davon eines unter erheblichem Rangieraufwand, nebeneinder parken können.
MfG ramses90

keine rechtliche, aber eine rechnerische Antwort…
Hallo schiffiffi,

nur mal so gerechnet:
Nehmen wir einmal an, der Nachbar kauft sich auch einen Astra, der dann auch 2,15 m breit ist.

Selbst wenn (!!) beide Parteien ihre Autos unter Aufbietung ihres gesamten fahrerischen Rangierkönnens nebeneinander in die Garage bekommen (was bei einer Toröffnung von 3,80 gerade für den zweiten PKW sicherlich nicht eben einfach ist), bleiben gerade einmal 30cm Platz zwischen beiden Fahrzeugen (4,60 m - 2*2,15 m = 0,30 m).

Abzüglich der Autotürbreite bleiben dann geschätzt 15 bis 20 cm lichte Öffnung zum Ein- und Aussteigen!!
Bevor Ihr Euch also gegenseitig die Türen in die jeweils andere Karosserie rammt, würde ich empfehlen, das Gespräch zwischen allen Parteien zu suchen - und zwar unabhängig davon, ob man baulich/rechtlich/etc. eine solche Garage als "Doppelgarage bezeichnen kann.

Viele Grüße
Loroth