Hallo liebes Forum,
mal angenommen man bezieht eine Wohnung und stellt dann bei Lieferung der Möbel (Sofa) fest, daß diese nicht durch die Wohnungstür passen.
Nachgemessen ist die T
Hallo
Hallo liebes Forum,
mal angenommen man bezieht eine Wohnung und stellt dann bei
Lieferung der Möbel (Sofa) fest, daß diese nicht durch die
Wohnungstür passen.
Nachgemessen ist die T
*gg* Ich finds immer wieder „genial“, aus welchen Gründen manche Leute immer wieder versuchen wollen, aus einem/ihren Verträgen rauszukommen … Für deine Antwort … ein * gg
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Sonderkündigungsrecht oder gar Aufhebung geht schon gar
nicht,wegen 5cm zu kleiner Tür,eher wohl für passende Möbel
sorgen
Die Frage ist: Gibt es eine GESETZLICHE MINDESTBREITE für Wohnungstüren?
Die Frage ist: Gibt es eine GESETZLICHE MINDESTBREITE für
Wohnungstüren?
meines wissens nicht für stinknormale mietwohnungen ohne besondere nutzung!
Die Frage ist: Gibt es eine GESETZLICHE MINDESTBREITE für
Wohnungstüren?
Meines Wissens nach nicht.
Gruss Ivo
da es für die Wohnung ja sicher ne Baugehmigung gibt,kann man wohl davon ausgehen, dass die Türen den DIN Normen entsprechen und sicher nicht ungesetzlich sind
Der Kater
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meines wissens nicht für stinknormale mietwohnungen ohne
besondere nutzung!
ich denke schon, daß es eine geben muß, denn irgendwoher haben die Möbelhersteller ja ihre Eckdaten für die Konstruktion. Zudem ist doch in Deutschland alles geregelt.
Wo sind denn überhaupt Mietgesetze geregelt? Im BGB?
ich denke schon, daß es eine geben muß, denn irgendwoher haben
die Möbelhersteller ja ihre Eckdaten für die Konstruktion.
die kleinste normale din-tür ist ca. 60 cm breit (63,5er robbaumass).
standard bei wohnräumen sind ca. 85 cm breite türen (88,5er rohmass), dazwischen gibt es noch 73er türen (die auch schon mal gerne genommen werden - was hier wohl der fall war) aber die sind halt nicht gesetztlich vorgeschrieben.
gesetztlich vorgeschriebene türbreiten gibt es meines wissens nur in behindertengerechten wohnungen!
ich denke schon, daß es eine geben muß, denn irgendwoher haben
die Möbelhersteller ja ihre Eckdaten für die Konstruktion.die kleinste normale din-tür ist ca. 60 cm breit (63,5er
robbaumass).
OK, wir sprechen von Wohnungstüren, nicht Zimmertüren. Mit anderen Worten - dort sind 73cm erlaubt?
Wo ist so etwas geregelt, was in Immobilien wie zu sein hat?
Wo ist so etwas geregelt, was in Immobilien wie zu sein hat?
Hallo!
Am ehesten regeln die jeweiligen Landesbauordnungen so etwas. Glaube aber nicht, dass es spezielle Vorschriften für die Breite von Wohnungseingängen gibt.
http://www.baurecht.de/landesbauordnung-Bayern.html
Ääh…hast du mitten im Thread deinen Nick geändert? Das macht die Sache nicht gerade einfacher.
Verwirrte Grüße
Christian
Hallo Christian,
ein * für´s aufmerksame Lesen. Der war aber sehr ungeschickt.
Dumm ist natürlich, daß er (sie?) in Zukunft natürlich auf die
Feinheiten achten wird.
LG
R.
Ääh…hast du mitten im Thread deinen Nick geändert? Das macht
die Sache nicht gerade einfacher.
Verwirrte Grüße
Christian
Na, wer wird denn …
Hallo Frank-Arabella,
hat die liebe Arabella Dir hier jetzt ein Sternchen verpasst?
Ein Schelm, wer Böses dabei vermutet …
Da Wohnungen selten im Versandhandel angeboten werden, dürfte hier
auch die 14-tägige Rückgabefrist nicht mehr greifen.
Wohnungen werden meines Wissens nach doch immer vor Unterschrift
eines Vertrages besichtigt? Ist das nicht so?
Fachlich gesehen könnte Dir ein Architekt, vertraut mit den örtlichen
Gesetzen, Vorschriften und Gepflogenheiten, bestimmt kompetent
Antworten.
LG
R.
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Hallo, allenfalls wenn du eine Behindertengerechte Wohnung gemietet hast, mussen die Türen eine gewisse Breite haben, damit ein Rolli durchkommt. Ansonsten eben die DIN-Norm und die besagt offenbar 60 cm (hab ich aus ner anderen Antwort, kann dazu nichts sagen)oder die Landesbauordnung, die irgendwas anderes sagen kann.
Ausserdem kann das auch sein, dass noch eine ältere Norm oder auch gar keine güldet, wenn du in ein altes Bauernhaus ziehst, dann musst du eben mit Türen von 170x 62,3 cm leben und passende Möbel kaufen.
Möbelhersteller halten sich allenfalls an DINmasse für bestimmte Möbelstücke, zB. bei Küchen dürfen Schränke eben40; 60 oder 80 cm breit sein, aber nicht 45,67 cm. Es sei denn du lässt ihn dir anfertigen um eine Ecke zu füllen.
Obs eine DIn für Sofas gibt bezweifel ich (nur bezüglich Sitzhöhe und Sitztiefe, aber das sind mindestmasse, tiefer darf ein Sofa immer sein, höher hat wenig sinn, wenn man ncoch draufkommen will. Und nach hinten mehr polster haben geht auch.)
Aber ich habe noch nie einen Möbelpacker erlebt, der nicht irgendwie eine Lösung fand (Füsse abschrauben oder durch geschicktes reindrehen)
Gruß Susanne
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