Mindesteigenbetrag Riesterrente

Hallo,

ich überlege gerade, wie viel ich 2010 in meinen Riestervertrag einzahlen muss.
4% vom Vorjahreseinkommen - soweit klar.
Aber: Zählen Kapitaleinkünfte auch zu diesem Vorjahreseinkommen? Ich denke eher nicht (sie sind ja nicht sozialversicherungspflichtig).

  1. Aber: Laut wikipedia kann der Mindesteigenbetrag um die Zulage des laufenden Jahres vermindert werden. Mit dem laufenden Jahr ist dann ja jetzt woh 2010 gemeint. Und mit der Zulage die 154 Euro, oder?

Freue mich auf eure Tipps!!

Hallo,

ich überlege gerade, wie viel ich 2010 in meinen
Riestervertrag einzahlen muss.
4% vom Vorjahreseinkommen - soweit klar.

Nur das sozialversicherungspflichtige Vorjahreseinkommen zählt.

  1. Aber: Laut wikipedia kann der Mindesteigenbetrag um die
    Zulage des laufenden Jahres vermindert werden. Mit dem
    laufenden Jahr ist dann ja jetzt woh 2010 gemeint. Und mit der
    Zulage die 154 Euro, oder?

Ja, soweit kein Anspruch auf Kinderzulage besteht.
Gruß J.K.

Hallo,

danke für die schnelle Antwort!

Ich berechne also aus meinem Brutto-Einkommen den Mindesteigenbetrag und ziehe von diesem nochmal 154 Euro ab.

Erst war ich mir nicht sicher, ob ich vom Vorjahreseinkommen die 154 Euro abziehe, aber ich glaube, man zieht sie vom Mindesteigenbetrag ab, oder?

Bei wikipedia ist das ein bisschen unglücklich formuliert:
„Der Mindesteigenbeitrag ist ein Prozentsatz des sozialversicherungspflichigen Vorjahreseinkommens, vermindert um die Zulage des laufenden Jahres.“

Vielleicht kann mir kurz noch bestätigt werden, dass ich die 154 Euro vom errechneten Mindestbeitrag und nicht vom Einkommen abziehen kann.

Hallo,

die Rechnung ist eigentlich ganz einfach:

Sozialversicherungspfl. Einkommen 2009 / 100 * 4 = 4%

4 % - Förderung (Eigenzulage+evtl.Kinderzulage) = Eigenbeitrag

Grüße

Lars

Ok, vielen Dank!

2009 war ich das ganze Jahr sozialversicherungspflichtlich beschäftigt (zwar nur rentenversicherungspflichtig, aber ich denke, das ist die Hauptsache). 2010 bin ich es eventuell nur von Januar bis August.
Ab September bin ich voraussichtlich nur Studentin bzw. eventuell mache ich ein Auslandspraktikum.

An meinen Einzahlungen 2010 sollte sich da nichts ändern, da die sich ja auf 2009 beziehen. Wie ist das aber für das Jahr 2010? Als Studentin bin ich doch nicht zulageberechtigt, oder? Wir dann der Zulagebetrag auf 8/12 gekürzt? Wie ist das mit meinem Eigenbetrag, den ich ja dann 2011 zahlen muss? Die 4% gelten vermutlich weiterhin, um die dann eventuell verminderte Zulage zu erhalten?

Hallo,
es ist ausreichend, wenn 2010 Rentenversicherungspflicht besteht. Die Dauer der RV-Pflicht ist unerheblich. Theoretisch reicht ein Tag!
Eine anteilige Kürzung, da nur zeitweise RV-Pflicht vorliegt, erfolgt nicht.
Gruß J.K.

Vielen Dank!!

Hey,

schau doch mal auf www.riestermeister.de, da gibt es auch eine seite, wo du dir das beispielhaft ausrechnen lassen kannst.

lg, polly

Danke für den Tipp!

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