ab welchem zu versteuernden Einkommen wird das fiktiv angenommene Mindesteinkommen (850 €)zur Beitragsermittlung in der GKV genommen.
Ich bin freiwillig versichert und beziehe nur Einnahmen aus Vermietung & Zinsenerträgen.
Kann es sein, dass das Mindesteinkommen solange eingesetzt wird bis das Einkommen den steuerfreien Grundbetrag (15400 €) übersteigt ?
das anzusetzende Mindesteinkommen von mtl. 840 € in der GKV hat nichts mit einem steuerlichen Grundfreibetrag zu tun.
Das Mindesteinkommen wird solange angesezt, wie das tatsächliche Einkommen unter diesem Betrag bleibt. Übersteigt es das Mindesteinkommen, dann wird das höhere tatsächliche Einkommen zugrunde gelegt.
Danke für die schnelle Aufklärung.
Wir hatten in den vergangenen Jahren immer Einkommen überhalb von 12 * 840 €, jedoch unterhalb des Steueuergrundbetrages, bekommen aber von der GKV die 840 € zu Grunde gelegt. Gibt es da zwischen den GKVs Unterschiede ?
seit 2009 gibt es für alle KK eine einheitliche Bemessungsgrundlage. Es dürften deshalb keine Unterschiede mehr geben. Bei der nächsten Überprüfung wird man sich sicher den Est-Bescheid vorlegen lassen.
U.U. ist dann eine Anpassung fällig.
Ich bin kein Experte, würde aber vermuten, daß die Grenze bei gemeinsamer Veranlagung wieder anders geregelt ist.
Wenn man den Fragebogen, den man sicher mehrmals jährlich bekommt, immer korrekt ausgefüllt hat, wird das alles richtig berechnet sein.
Kann aktuell davon berichten. Das Mindesteinkommen das bei Selbstständigen zu Grunde gelegt wird beträgt 1890 euro brutto monatlich - ob man soviel verdient oder nicht - egal - unser Regierung sagt einfach das man soviel verdient und die Krankenkassen rechnen davon Ihre 14,3/14,9 Proz. ab.
In 2008 habe ich lächerliche 1400 euro „zuviel“ verdient und bekomme nun die Strafe dass ich nachzahlen muss in der GKV. Das tolle daran ist, dass ich jetzt schon weiss das ich in 2009 nicht soviel verdient habe, trotzdem aber für 2009 auch mehr zahlen soll. Insg. etwa 500 euro - ich ich natürlich nie wieder sehe und woran sich die Krankenkasse bereichert. Das ich 2009 weniger verdient habe als 2008 kann ich erst im Feb./März 2010 bweisen, weil ich dann erst meinen Steuerbescheid vom Finanzamt für 2009 vorlegen kann - solange wird einfach mal so mein Einkommen von 2008 zu Grunde gelegt und ich darf fleissig zahlen.
Ich hab voll den Hals und prüfe deshalb grade den Wechsel in die PKV!
Habe mich bei meiner GKV „schlau“ gemacht. Es ist so wie Woko schreibt.
Meine GKV hat irrtümlicher Weise mich auf Mindesteinkommen gesetzt.
Danke an alle die mir geantwortet haben.
Hallo,
zunächst erst mal eine Feststellung - bereichern tut sich jemand, der unrechtmässig Geld vereinnahmt und das tut die Kasse in diesem Falle sicherlich nicht.
Das hast Du ja auch bereits selbst festgestellt - das ist eine gesetzliche Vorschrift.
Du hast auch korrekt beschrieben dass du aufgrund eines Steuerbescheides für das laufende Jahr einen Beitrag zahlst der ggf. deinem Einkommen für 2009 nicht entspricht.
Ist dein Jahreseinkommen lt. nächstem Steuerbescheid nun niedriger, zahlst für die folgenden Monate einen entsprechend niedrigeren Beitrag und dies selbst dann wenn dein Einkommen in 2010 wesentlich höher sein sollte.
Du siehst, es gleicht sich im Endeffekt wieder aus.
Bei deinen Überlegungen in die PKV zu wechseln solltest Du bedenken dass die Beiträge sich dort nicht an deinem Einkommen sondern an deinem Alter, deinem Geschlecht und deinem Gesundheitszustand orientieren und Du auch evtl. einen Vertrag mit Selbstbeteiligung
abschließen wirst.
Außerdem ist nach den derzeitigen geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine Rückkehr als hauptberuflich Selbständige in die GKV nicht mehr möglich.
Gruß
Czauderna