Hallo,
ich bin Vater von 2 Kindern. Eins ist aus meiner Ehe und eins wurde nach meiner Ehe mit einer anderen Frau gezeugt.
Zu meinem Sohn aus der Ehe habe ich sehr guten Kontakt, ich sehe ihn regelmässig. Den Anderen sehe ich schon seit seiner Geburt nicht mehr. Ich wurde nicht zu Geburtstagen eingeladen, und es meldet sich auch keiner um mal Kontakt auf zu nehmen. Beide Frauen haben in der Zwischenzeit geheiratet. Das Jugendamt kümmert sich in beiden Fällen um die Regelung des Unterhaltes.
Ich frage mich nun folgendes:
Bekomme ich nicht den Mindesterhalt für mich, also kann ich den Mindesterhalt nicht geltend machen? Das Jugendamt hat zwar den Unterhalt gemindert, aber das ist weit unter dem Mindeserhalt. Es gibt meist nur schwammige Aussagen vom Amt, wie z.B. Sie können ja dagegen Klagen.
Ich will nicht Knausern, nur ich bin leider nicht mit einem Managergehalt gesegnet.
Guten Tag,
wie Sie schon selbst richtig erkannt haben, gibt es einen gesetzlichen Sebstbehalt für unterhaltspflichtige Elternteile. Der zu zahlende Unterhalt richtet sich somit nach dem Gehalt des Unterhaltspflichtigen, sowie nach dem Alter der Kinder sowie der Tatsache ob diese Erwerbstätig sind oder nicht. Nach dem Alter deshalb, da der Gesetzgeber davon ausgeht, das es dem hauptsächlich erziehenden Elternteil ab einem gewissen Alter zugemutet werden kann, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Frage die nun im Raum steht ist, ob sie sich außergerichtlich auf einen bestimmten Unterhaltssatz geeinigt haben? Ist dies der Fall und bestehen die Kindesmütter weiterhin auf den vereinbarten Satz, wäre es nun an der Zeit dies gerichtlich regeln zu lassen. Bitte lassen sie sich diesbezüglich von einem Anwalt beraten. Er wird Ihnen die entsprechenden Schritte erklären.
Unterhalt kenne ich mich nur am Rande aus, aber Sie haben in jedem Fall anrecht auf Mindestbehalt von 890€ anrechenbaren Einkommen. Bevor sie klagen, können Sie auch Widerspruch gegen den festgelegten Betrag einlegen (schriftlich, formlos) und mit den entsprechenden Nachweisen (Einkommensnachweise, Unterhaltsverpflichtungen etc.) belegen.
Grüß Dich,
Vertrauen ist gut, Kontrolle aber besser.
Schau doch einfach selber mal in den Tabellen nach. (Berliner oder Düsseldorfer)
Denn weißt de was de an Selbstbehalt hast.
Läuft bestimmt übers Vormundschaftswesen bei dir, bei mir ist es so.
Da haben die Exen sich denn gemeldet und haben Vormundschaft beantragt, dass die keine Arbeit mit den Überprufungen haben.
Ob de dein Kind sehen darfst oder nicht, spielt keine Rolle. Die Heirat nur wenn der neue das Kind adoptiert hat aber wird bei dir wohl nicht der Fall sein.
Gruß