Mindestgarantieeinkommen zurückzahlen nach Beendi

Hallo,

nehmen wir mal an jemand arbeitet bei einer Vertriebsgesellschaft im Angestelltenverhältnis.

Und diese Person kündigt Ihren Arbeitsvertrag weil sie es seelisch nicht mehr packt.

Wäre es dann rechtens wenn die Vertriebsgesellschaft das Mindestgarantieeinkommen ganz oder teilweise zurück fordert (Stichwort: Unterverdienst)?

Man müsste aber auch bedenken dass dieses Mindestgarantieeinkommen ins Verdienen gebracht werden muss und erst wenn dieses erreicht ist verdient man wirklich.

LG

Hallo,

normalerweise steht darüber eine Information im Arbeitsvertrag.

Wie ich dies aus meiner Angestellten-Tätigkeit noch kenne,
handelt es sich nicht um ein Garantieeinkommen, sondern
nur um das Mindesteinkommen(Brutto) das für die mtl. Auszahlung
angesetzt wird. Die Differenz (bei Unterverdienst) musste jedoch über die nachfolgenden Monaten ans Verdienen gebracht werden.

Gruß Merger

Hallo Merger,

dies ist mir soweit alles klar.

Aber wie sieht es bei einem ausscheiden aus dem Betrieb aus, das war meine eigentliche Frage?

Im Arbeitsvertrag ist da drüber nichts genaues findbar.

Gruß

Hallo Danni80,

bei uns hätte der zuviel ausgezahlte Betrag wieder zurückerstattet werden müssen.

So stand es auch in der Anlage zum Arbeitsvertrag.

Ich empfehle Kontaktaufnahme zum Betriebsrat. Der kann bestimmt zur Klärung beitragen.

Gruß Merger

Hallo Merger,

irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch.

Was heisst der zuviel ausgezahlte Betrag?

Wenn man ein Mindestgarantieeinkommen (Bsp: 1800 Brutto) hat in einem soz.pf. Verhältnis, dann steht mir dieses zu. Dieses muss jedoch lt. Arbeitsvertrag ins Verdienen gebracht werden.

Wenn man dies nicht schafft, rutscht man in den Unterverdienst.
es hat sich ein Unterverdienst aufgebaut (was leicht auch passieren kann) muss man dann bei ausscheiden diesen Unterverdienst zurückzahlen?

Betriebsrat ist schlecht da der zuständige Leiter der Abteilung im Betriebsrat sitzt.

LG

Wenn man ein Mindestgarantieeinkommen (Bsp: 1800 Brutto) hat
in einem soz.pf. Verhältnis, dann steht mir dieses zu.

Hi,
das sehe ich genau so.

Dieses muss jedoch lt. Arbeitsvertrag ins Verdienen gebracht werden.

Das ist üblich.

Wenn man dies nicht schafft, rutscht man in den
Unterverdienst.

So was soll schon mal vorkommen.

es hat sich ein Unterverdienst aufgebaut (was leicht auch
passieren kann) muss man dann bei ausscheiden diesen
Unterverdienst zurückzahlen?

Da sind mir zwei Modelle bekannt:

  1. Vorschuss
    Ein Überverdienst wird ausbezahlt, Unterverdienst ist rückzahlungspflichtig.

  2. Garantie
    Überverdienst wird ausbezahlt, ein etwaiger Debetsaldo zu Lasten der Gesellschaft ausgebucht.

Heisst es wirklich Garantie, oder steht irgendwo etwas von einer Vorschusszahlung?

Gruß Keki

Also ich zitiere mal ein wenig:

Die Verrechnung des monatlichen Garantieeinkommens mit den erfolgsabhängigen Bezügen und
dem Festgehalt erfolgt monatlich.

  • gilt für mich als Garantie und nicht als Vorschuss

Sofern beim Ausscheiden ein Lastschriftsaldo vorhanden ist und/oder danach Lastschriften z.B. aus
Rückforderungen von Vergütungen anfallen, sind diese bis zur Höhe des Verdienstes über dem
monatlichen Garantieeinkommen aus den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Ausscheidetermin
auszugleichen.

  • Diesen Absatz könnte mir mal bitte jemand übersetzen. Weil ich versteh es gerade nicht.

Hallo Danni80,

bei jedem Unternehmen gibt es einen Betriebsratsvorsitzenden.

Den sollten Sie einmal anrufen.

Gruß Merger

Guten Morgen,

  • gilt für mich als Garantie und nicht als Vorschuss

Das sehe ich auch so.

Sofern beim Ausscheiden ein Lastschriftsaldo vorhanden ist
und/oder …sind diese bis zur
Höhe des Verdienstes über dem
monatlichen Garantieeinkommen aus den letzten 12
Kalendermonaten vor dem Ausscheidetermin
auszugleichen.

Die Verrechnung des Unterverdienstes erfolgt mit dem Überverdienst der letzten 12 Monate.
Das heißt die Garantiezahlung ist, wie der Name schon sagt, garantiert.

Im Übrigen Mergers untenstehenden Tip befolgen.

Gruß Keki

Ähm
Hi!

bei jedem Unternehmen gibt es einen Betriebsratsvorsitzenden.

Das mag hier zutreffen, ist aber ansonsten - wie bei all deinen Antworten hier im Brett - totaler Blödsinn!

Amüsiert
Guido

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Ganz kurze Antwort
Hi!

nehmen wir mal an jemand arbeitet bei einer
Vertriebsgesellschaft im Angestelltenverhältnis.

Wäre es dann rechtens wenn die Vertriebsgesellschaft das
Mindestgarantieeinkommen ganz oder teilweise zurück fordert
(Stichwort: Unterverdienst)?

Nein.

Gruß
Guido

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Warum gehst du nicht einfach
ja, muss schon schwer sein, wenn man nur blöde seinen Mist schreiben kann, fachlich echt nichts drauf hat und dauernd darauf aufmerksam gemacht wird…

Mensch, hier geht es um Wissen und nicht um dummes Gelaber!

Sorry MODs

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@ Mod…
gelten die Regeln der Netiquette nicht für Guido ???

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Über Lesen und Verstehen der Netiquette und Regeln
Schon komisch, dass hier jemand, der seit Monaten fast ausschließlich durch seine Informationsverschmutzung (Absatz 4 der Netiquette, Punkte 3 und 4) auffällt und mehrfach (ok, eigentlich dauernd) darauf aufmerksam gemacht wird sowie hier ganz konkret gegen die FAQ:1129 (Absatz 3 Punkt 4 der Netiquette) verstößt, nach dem Mod bellt, wenn er mal wieder korrigiert wird, sprich: ihm ganz klar gesagt wird, dass er in einem Expertenforum, in dem es um Wissen geht, etwas geschrieben hat, was sachlich falsch ist.

Ich wiederhole mich und andere, aber du hast den Sinn des Forums ebenso wenig verstanden wie Arbeitsrecht und so ziemlich alles andere auf das du hier antwortest, weshalb ich dir noch einmal nahe lege, eben nicht zu posten - dann wirst du auch nicht dauern korrigiert und musst das mit deinem Horizont als Beleidigung werten.

@MODs: Es tut mir fast Leid, aber ich habe gerade keine Lust, mich substanzlos öffentlich blöde anmachen zu lassen (ok, auch das ist zugegeben nicht neu)

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