ich habe eine DG-Whg. gekauft. Im Vertrag war geregelt, dass der VK noch ISO-Fenster einbaut, es wurde auch erklärt, alles sähe wie vorher aus. Die Fenster werden eingebaut und ich krieg zuviel: oben in den Fenstern hängen Rollokästen mit drin. Bedeutet: viel weniger Licht. Die Rollos brauch ich überhaupt nicht, da eh keiner reinschauen kann. Ich brauch Licht = Nordseite!!! Auch sämtliche Fensterbänke sind nun verschwunden. Auf meine Beschwerde hin hieß es von der Sekräterin, dass sich der VK evtl. an den Kosten für neue Blumenbänke u. evtl. einem rollo (das sie leider nicht angebracht haben, das wäre nämlich zur Südseite und am größten Fenster!!!). Aber ich will kein Geld, ich will mein Licht!!!
Ich habe recherchiert und fand die DIN 5034 zur TAgeslichtvorschrift, sowie den § 45 Lbo - aber überall ist nur von der Mindestgröße 1/8 der Grundfläche bezogen auf das Rohbaumaß des Fenstes die Rede. Die sind ja nicht geändert worden. Aber die Rahmen sind nun durch den Rollokasten derart dick, dass der Lichteinfall lächerlich ist. Ganz zu schweigen von dem „billigen“ Aussehen von so winzigen Fensterchen.
Was kann ich tun??? Ich suche nach Gutachter unter dem Stichwort Fenster, finde aber nur weit verstreut Leute, aber nicht in Wohnortnähe. Soll ich zum RA? Macht das Sinn? Ich bin natürlich auch nicht an großen Geldausgaben interessiert, wenn ein Richter dann am Ende sagt: Was wollen sie denn, sie haben doch nun ihre ISO-Fenster und dazu sogar mit Rollos!!! Ist ja immer Auslegungssache, ob man 4.5 Etagen ohne Aufzug in Kauf nehmen will, um eine helle Wohnung zu haben oder um tolle wäremdämmende und verdunkelnde Rollos (*grrr*). Ich ärgere mich jedenfalls mächtig.
Wer kann mir raten?
Vielen Dank schon mal!!!
Birgit
Hallo Birgit,
wieviele Fenster sind es? Ich frage deshalb, weil es vielleicht die einfachste und vor allem schnellste Lösung wäre, Du liessest einfach neue Fenster einbauen und versuchst die anderen z.B. weiterzuverkaufen.
Streitigkeiten, die einen Anwalt und Gutachter benötigen kosten eine Menge Geld (z.T. im Voraus!) und vor allem viel viel Zeit und noch mehr NERVEN.
Evtl. läßt der Verkäufer noch mit sich verhandeln und lässt noch etwas am Preis nach, oder nimmt Dir die Fenster wieder ab, die Du nicht möchtest. Dazu mußt Du natürlich hartnäckig bleiben und evtl. auch pokern.
Mit einem Gang vor Gericht ist in der Regel keinem geholfen, weder Dir noch dem Verkäufer und die Gerichte haben eh schon mehr als genug zu tun und reagieren auf derartige Verfahren in der Regel recht verschnupft. Und das Ende vom Lied ist dann meistens, dass beide Parteien einen Kompromiss irgendwo in der Mitte schließen, aber wegen der angefallenen Kosten ALLE mit Blessuren aus der Arena gehen.
Du solltest vielleicht auch einmal bei der Firma, die die Fenster montiert hat, vorsprechen und den Leuten dort das Problem erläutern (Frauen gegenüber ist so ein erfahrener Handwerksmeister sicher immer sehr sehr kooperativ, stell dich auch ruhig ein bischen naiv und unschuldig etc.). Vielleicht nimmt er die frisch eingebauten Fenster wieder in Zahlung, und liefert Dir neue zu einem super Freundschaftspreis. Vielleicht kannst Du ihm ja auch in Aussicht stellen, dass Du ohnehin noch mehr Dachfenster haben möchtest, weil Du viel Licht brauchst.
Die dabei anfallenden Kosten (Arbeitslohn) kannst Du übrigens beim Finanzamt als „haushaltsnahe Dienstleistung“ immerhin zu 20% geltend machen.
Alles Gute,
Frank Scholtysek
Paderborn
was steht denn in dem Vertrag? Wenn dort nur steht, daß der Verkäufer neue Iso Fenster einbaut hat er seinen Part erfüllt. Mündliche Abreden, nachher sieht alles so aus wie vorher sind nicht gültig , ausserdem ist das realtiv. Ganz genauso kanns ja nicht aussehen, sonst wären die alten Fenster noch drin.
Leider kann ich Dir keine andere Auskunft geben. Wenn Du bestimmte Vorstellungen von den Fenstern hattest, hättest Du das ausdrücklich regeln müssen. Es hätte bestimmt die Möglichkeit bestanden, daß Du selbst mit dem Fensterlieferant gesprochen hättest. Bzw. Du hättest Dir das Angebot vorher zeigen lassen können.
ich habe mit der fensterbaufirma im vorfeld gesprochen, es hieß, es ist alles schon gefertigt. ich wollte ja ein rollo im größten raum. niemand, weder handlanger vom vk, noch vk noch die fensterbaufirma oder irgendein vertrag sprach im vorfeld von rollos. es sollten lediglich die gleichen fenster n ur doppelt verglast eingebaut werden.
alle fenster sind schon drin, nix zu machen. die firma ist meilenweit von mir entfernt, war wohl die billigste. und die hat kein interesse an noch mehr arbeit. dachfenster gibt es nicht. und die maße sind doch auf genau dieses rohbaumaß zugeschnitten, das geht nicht mal eben so zu verkaufen…
wie du schon sagst, noch mehr neven und geld… ich schätze, das kann ich nicht… es reicht.
danke…
vielleicht fällt jemand ja noch die zündende idee ein???