mindestgröße von Garagenhöfen

Hallo

gibt es eine Mindestgröße für Garagenhöfe?, ich meine die Einfahrt, wenn mann abbiegen muß um in die Garage zukommen. Wenn ein Auto 5 Meter lang ist,sollte da der Garagenhof nicht mindesten 7 Meter sein, um bequem reinzufahren.
Gibts da überhaupt Vorschriften, über die Mindestgröße?

Danke an alle die darüber nachdenken.

ich weiss nicht, ob das wichtig ist…
Die Garagen sollen in Bergkamen NRW stehen.

ich weiss nicht, ob das wichtig ist…

Die Garagen sollen in Bergkamen NRW stehen.

Das ist eher unerheblich, es sei denn, die Autofahrer wären in Bergkamen besonders (un-)geschickt. (Aber du hast ja recht, Bauordnungsrecht ist Ländersache.)

Also: Nach EAR 91 kommt es bei Senkrechtaufstellung (also senkrecht zur Fahrgasse) auf die Breite des Stellplatzes an. Je breiter der ist, desto schmaler kann die Fahrgasse sein.

Bei 2,50 Parkständen reichen fürs bequeme Vorwärtseinparken 6 m, fürs bequeme Rückwärtseinparken 4,5 m. Beengtes Parken (nur bei niedriger Frequenz) bedingt bei 2,30 m Parkstandbreite 7,70 m bzw. 5 m Fahrgasse.

Hinzu kommt jeweils ein Überhangstreifen (wenn die Autos zu lang sind) von 0,5 bis 0,7 m, der zur Fahrgasse hinzuzuzählen ist.

Gruß
smalbop

danke für deine Antwort, ist die 6 Meter bei 2,55 Meter eine bindente Vorschrift oder nur eine „Faustregel“

Danke schon mal , Gruß Ingo

Die EAR (inzwischen 2005, habe mal nachgesehen) sind bindend nur für den öffentliche Straßenbau. Privat kann man natürlich machen, was man will. Aber es sind Regeln der Technik, an denen sich ein Richter im Streitfall wohl orientieren würde. Warum auch nicht, schließlich parkt es sich auf einem privaten Parkplatz auch nicht anders als auf einem öffentlichen.

Gruß
smalbop

Hallo

danke für deine Antwort, das hilt mir weiter.
Wenn es auch nicht das ist, was ich hören wollt.

Gruß Ingo