Hallo,
ich würde gerne wissen wie es sich mit dem Mindestgültigkeitszeitraum für Voucher, wie etwa bei Paysafecard oder Ukash verhält.
Angenommen es handelt sich um einen Voucher, der seit einigen Monaten abgelaufen ist und eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und einem Monat besaß.
Einem Urteil des Oberlandesgerichtes München zufolge(es ging dabei um Amazon Gutscheine), ist die Gültigkeitsdauer von einem Jahr unzureichend und es wurde entschieden, dass die Gutscheine ganze drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem sie erworben wurden, einlösbar sind.
Ist dieses Urteil auch auf die Voucher anwendbar?
Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.
Huhu Rote_Kartoffel (warum bist du denn rot? =) ),
interessante Frage =) überhaupt, ein interessantes Forum hier! =)
ein Voucher ist doch quasi auch eine Art Gutschein, also man zahlt irgendwo Geld ein und bekommt dafür ne Karte/(Online-)Guthaben, die/das man für bestimmte Zwecke nutzen kann…!?
insofern denke ich,ist der Gedanke des Olg München (29 U 3193/07) durchaus übertragbar…
ich schätz mal bei dem fiktiven voucher ist noch Geld vorhanden das nun verfallen soll?
da würd ich als betroffener wohl einfach mal ne nette Mail/Brief an den Übeltäter schreiben und höflich die Ähnlichkeiten zwischen beiden Verfahren aufzählen. und dann halt sagen, weil das eigentlich ähnlich ist, ist auch in diesem fall der verfall meiner kohle nicht rechtens.
Gruß Flo