gibt es eigentlich eine Regel, wieviel Mindestguthaben auf
einem Konto vorhanden sein muss/ soll?
nö, es sei denn, es ist etwas derartiges vertraglich vereinbart worden.
Ein Konto mit regelmässigen Abbuchungen per Daueraufträgen und
dann sinkt das Mindestguthaben unter die Deckungsgrenze für
diese Zahlungsaufträge.
Meldet sich die Bank dann?
Solange überhaupt noch Guthaben auf dem Konto ist, wird sich keine Bank melden. Was später an Abbuchungen kommt, kann die Bank allein schon deshalb nicht interessieren, weil sie ja nicht weiß, ob gerade in diesem Monat ein Dauerauftrag gekündigt wurde/gekündigt werden wird.
Gibt es bankübergreifende, unverbindliche Empfehlungen für die
Behandlung solcher Fälle?
Ein ungeschriebenes Gesetz dürfte sein, dass man Kunden die man nicht kennt nicht überziehen läßt. Und davon gibt es auch schon Abweichungen.
Eine Überweisung wird beispielsweise nicht mehr ausgeführt, wenn das Geld hierfür nicht mehr vorhanden ist. Hier macht sich die EDV mit einem Warnhinweis bemerkbar.
Beim Dauerauftrag sieht die Sachlage ein bischen anders aus.
Ein Dauerauftrag wird - falls es die Bank das fehlende Guthaben nicht schon vorher merkt trotzdem durchgebucht. Ich kenne jedenfalls keine Bank wo das nicht so ist.
Deshalb müssen Daueraufträge meist vom zuständigen Kundenberater disponiert werden. (Dies kenne ich nicht nur im Filialbankengeschäft so, auch bei mancher Direktbank dauert es uas diesem Grund mal locker 2 Tage bis ein Dauerauftrag ersichtlich ist.)
Nach der Ausführung tauchst du dann allerdings auf der Überziehgsliste deines Beraters auf. Der entscheidet dann was passiert.
Beim Dauerauftrag sieht die Sachlage ein bischen anders aus.
Ein Dauerauftrag wird - falls es die Bank das fehlende
Guthaben nicht schon vorher merkt trotzdem durchgebucht. Ich
kenne jedenfalls keine Bank wo das nicht so ist.
…da kann ich dir mittlerweile einige aufzählen. Diese Vorgehensweise gehört (aus Bankensicht) gottseidank vielfach der Vergangenheit an. Die Ausführung eines Dauerauftrages wird ebenso edv-technisch disponiert wie jede andere Überweisung. Bei „Überziehung“ erhält der jeweilige Kundenberater elektronisch die Möglichkeit „ja“ oder „nein“ zu sagen.
…da kann ich dir mittlerweile einige aufzählen. Diese
Vorgehensweise gehört (aus Bankensicht) gottseidank vielfach
der Vergangenheit an. Die Ausführung eines Dauerauftrages wird
ebenso edv-technisch disponiert wie jede andere Überweisung.
nun, ich kann hier nur für zwei Banken definitive Aussagen treffen, aber bei diesen Banken werden nicht nur Daueraufträge nicht disponiert, sondern die generelle Dispositionsfreigrenze ist sogar mehrfach erhöht worden. Inzwischen liegt sie zumindest bei uns bei 12.500 Euro, allerdings haben wir auch nicht soviel Kleinkram.
Aus Gesprächen mit Kollegen diverser anderer Banken habe ich zumindest die Information (ohne sie bewerten zu können), daß das bei denen genauso lax gehandhabt wird, wie bei uns.
Ich glaube allerdings gerne, daß etliche Direktbanken, die logischerweise über recht moderne EDV-Systeme verfügen, diese „vorab“-Disposition implementiert haben.