Mindesthaltbarkeitsdatum

Hallo, hier eine frage die mich schon lange quält: warum steht bei sämtlichen Lebensmitteln immer mnd. haltbar bis siehe da und da. und dann sucht man das erst mal und da steht es dann. aber es ist doch sowieso klar, dass das mhd irgendwo steht, warum noch extra drauf hinweisen? ist das vorschrift? und wenn ja, was ist der sinn?
danke schon mal! :smile:)

Servus,

hier ist erstmal § 7 LMKV:

http://bundesrecht.juris.de/lmkv/__7.html

Dort kann man sehen, daß das MHD mit den Worten „mindestens haltbar bis…“ angegeben werden muss (ist übrigens auch einleuchtend, es könnte ja auch das Abfülldatum, das späteste Abverkaufsdatum oder der Geburtstag des Regionalleiters Südwest sein).

Weil nun die Stempel oder sonstwelchen Beschriftungswerkzeuge, die bei der maschinellen Abfüllung das MHD aufbringen, sinnvollerweise nicht mit dem ganzen Text „mindestens haltbar bis“ hochtourig rumeiern, sondern bloß mit den paar Ziffern, die variabel sind - mich freut es immer, wenn irgendein Milchprodukt bis 11:08 h mindesthaltbar ist -, wird der Text sinnvoll auf Etikett oder Packung angebracht und bloß das Datum selber beim Abfüllen oder Abpacken aufgedruckt. Wenn man das nicht an der gleichen Stelle macht, wo auch der Text steht, hat man außerdem weniger Restriktionen für die Konstruktion der Abfüllmaschine und die Gestaltung der Packung insgesamt, und einen Justiervorgang weniger im Betrieb der Anlage.

Gegenprobe: Dort, wo ohnehin ganze Etiketten automatisch beim Abpacken, z.B. von Putenunterschenkeln, gedruckt werden, steht das MHD zusammen mit dem Text auf dem aufgeklebten Etikett.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
das MHD ist immer an einer ins Auge fallenden Stelle anzubringen, ist das nicht möglich ist dort darauf hinzuweisen wo es angebracht ist.
Zum Beispiel müßte es bei einer Saftflasche auf dem Etikett angebracht sein, da jedoch das Etikett gleich bleibt und sich nur das MHD ändert steht dann auf dem Etikett MHD siehe Verschluß.
Gruß Günter

Servus,

gut sichtbar ist z.B. auch ein schwarzer Aufdruck auf einem weißen Schraubverschluss oder die Mitte des Deckels einer Konservendose. Gibt es Kommentare/Rechtsprechung dazu, was als nicht „gut sichtbar“ gelten kann?

  • Die Angabe eines MHD unmittelbar auf Etiketten konnte man an Getränkeflaschen in der DDR studieren, ich habe diese Technik später auch in Großwestdeutschland gesehen: Am Rand des Etiketts Jahr/Monat in Reihen vorgedruckt und die jeweils zutreffenden Daten durch gestanzte Kerben markiert.

Grundsätzlich ließe sich auch ein variables Datum auf das Etikett drucken, man hätte dann halt noch eine Walze oder einen Stempel extra, die separat eingerichtet werden müssen, damit das Datum genau zum vorgedruckten Text passt - ich glaube übrigens kaum, daß es das nicht auch gibt. An einer Stelle, an der sonst nichts steht, z.B. einem Schraubverschluss, ists egal, wo genau das Datum gedruckt wird.

Schöne Grüße

MM

Hallo
so einfach ist das nicht. Lt. LMKVO muß es so aussehen
Die Kennzeichnungselemente (Angaben) müssen leicht
verständlich sein und sind an gut sichtbarer Stelle deutlich lesbar
und dauerhaft auf der Verpackung oder auf einem mit ihr verbundenen
Etikett anzubringen; sie dürfen nicht durch andere Angaben oder
Bildzeichen verdeckt oder getrennt werden.
b) Die Datumsangaben haben in der Reihenfolge Tag, Monat, Jahr
sowie unter Sicherstellung der Eindeutigkeit des Datums zu erfolgen.
(2) Die in § 4 Abs. 1 Z 1, Z 3a - unter Berücksichtigung von
§ 6 -, Z 5 und Z 9 angeführten Angaben sind im gleichen Sichtfeld
anzubringen. Dies gilt nicht für zur Wiederverwendung bestimmte
Glasflaschen, auf denen eine dieser Angaben dauerhaft angebracht
Gruß Günter