…ein schönes Wort, das es bestimmt nur in unserer klangvollen Sprache gibt.
Im Ernst, auch nach dem Überfliegen der anderen Anfragen in diesem Brett weiß ich nicht so recht, ob ich hier an der richtigen Adresse bin. Meine Frage:
Stellt das auf Lebensmittelverpackungen angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum lediglich eine Information für den Kunden dar, oder beinhaltet es in irgendeiner Weise eine Verpflichtung für den Verkäufer? Darf er Ware zum Verkauf anbieten, die dieses Datum bereits überschritten hat, oder muß er sie aus den Regalen nehmen (bzw. ausdrücklich auf die Überschreitung hinweisen)?
1000 Dank vorab
Michael
Hi,
…ein schönes Wort, das es bestimmt nur in unserer
klangvollen Sprache gibt.
die Bezeichnung gibts auch in anderen Sprachen. Im englischen best before end MM.JJ.
Stellt das auf Lebensmittelverpackungen angegebene
Mindesthaltbarkeitsdatum lediglich eine Information für den
Kunden dar, oder beinhaltet es in irgendeiner Weise eine
Verpflichtung für den Verkäufer? Darf er Ware zum Verkauf
anbieten, die dieses Datum bereits überschritten hat, oder muß
er sie aus den Regalen nehmen (bzw. ausdrücklich auf die
Überschreitung hinweisen)?
Es gibt verbindliche Vorgaben für das MHD. Die sind bei den Verbraucherberatungen erhältlich. Eigentlich darf der Verkäufer Ware nach dem MHD nicht mehr verkaufen. Aber nach RTL-Recherchen nimmt man es damit wohl doch nicht so genau. Z.B. Hackfleisch muß (i.d.R.) am Erzeugungstag verbraucht werden. Daß da Etiktten gefälscht werden scheint da wohl eher normal zu sein.
Das MHD ist eine Info für den Verbraucher aber eine verbindliche Vorschrift für den Handel. Oft sieht man auch Regale mit reduzierter Ware, weil das MHD kurz bevor steht.
Gruß
Christian
Zusatzfrage
Hi,
…ein schönes Wort, das es bestimmt nur in unserer
klangvollen Sprache gibt.
die Bezeichnung gibts auch in anderen Sprachen. Im englischen
best before end MM.JJ.
I know, I know, aber das klingt eben viel prosaischer als das schöne deutsche „Mindesthaltbarkeitsdatum“ 
Das MHD ist eine Info für den Verbraucher aber eine
verbindliche Vorschrift für den Handel. Oft sieht man auch
Regale mit reduzierter Ware, weil das MHD kurz bevor steht.
Herzlichen Dank! Und jetzt die Zusatzfrage: ist das dann eine Ordnungswidrigkeit oder was, wenn der Händler diese Ware trotzdem verkauft? Sollte er dann nicht ein massives Interesse haben, Hinweisen auf Waren in seinen Regalen nachzugehen, die das MHD überschritten haben? Was mache ich als Kunde, wenn ich feststelle, daß die Ware weiterhin angeboten wird?
Gruß
Michael
Dazu habe ich folgendes gefunden:
_Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen (Lagerbedingungen) seine spezifischen Eigenschaften wie Konsistenz, Farbe, Geschmack und Geruch behält.
Erkennbar ist das Mindesthaltbarkeitsdatum an dem Hinweis „mindestens haltbar bis…“. Oft ist auch noch angegeben, unter welchen Lagerbedingungen dieses Mindesthaltbarkeitsdatum gilt, d. h. ob ein Lebensmittel z. B. gekühlt werden muss.
Das MHD ist kein Verfallsdatum , d. h. auch nach Ablauf der Frist ist das Lebensmittel nicht automatisch verdorben oder wertgemindert. Es darf auch weiterhin verkauft werden. Der Händler muss sich jedoch vergewissern, dass das Lebensmittel einwandfrei ist._
Gruß
Uschi (die auch schon Joghurt gegessen hat, wenn das MHD 2 Wochen überschritten war…nach visueller und Geruchsprobe…)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das MHD ist eine Info für den Verbraucher aber eine
verbindliche Vorschrift für den Handel. Oft sieht man auch
Regale mit reduzierter Ware, weil das MHD kurz bevor steht.
Herzlichen Dank! Und jetzt die Zusatzfrage: ist das dann eine
Ordnungswidrigkeit oder was, wenn der Händler diese Ware
trotzdem verkauft? Sollte er dann nicht ein massives Interesse
haben, Hinweisen auf Waren in seinen Regalen nachzugehen, die
das MHD überschritten haben? Was mache ich als Kunde, wenn ich
feststelle, daß die Ware weiterhin angeboten wird?
Natürlich sollte der Handel ein großes Interesse an korrekter Ware haben, hat er auch. Das Problem sind die Mitarbeiter bzw. die Marktleiter. Die ersten müßten sich drum kümmern bzw. den Inhalt der Regale gelegentlich kontrollieren. Die letzteren haben im Zweifel keine Lust, pausenlos Ware abzuschreiben und sich von der Bereichsladung fragen zu lassen, warum soviel Ware nicht verkauft, sondern entsorgt wird. Es gibt Ketten (z.B. real), die Kunden 5 Mark versprechen (und auch auszahlen), wenn sie abgelaufene Ware nur finden (nicht versehentlich gekauft haben).
Wenn Du etwas findest, solltest Du es den entsprechenden rumlungernden Mitarbeitern sagen. Wenn die das Deiner Meinung nach zu gelassen zur Kenntnis nehmen, solltest Du zur Marktleitung gehen.
Ich würde den Verkauf von abgelaufener Ware als ordnungswidrig einstufen, nur kenne ich die entsprechende Verordnung nicht. Im Zweifel würde ich das Ordnungsamt oder Gesundheitsamt ansprechen. In Düsseldorf gibt es auch ein Chemisches und Lebensmittelamt. Eins der Ämter ist auch für Verstöße im Lebensmitteleinzelhandel zuständig. Ich meine, ich hätte seinerzeit mit dem Ordnungsamt gesprochen, da ging es aber um aufgetaute Tiefkühlware. Sicherlich auch interessiert sind die Verbraucherzentralen.
Ich hatte auch mal ein Heftchen zum Thema MHD und Fleisch, also für wie lange etwas verkauft bzw. ausgezeichnet werden darf. Vielleicht finde ich das noch, aber nicht heute.
Gruß
Christian
Gruß
Christian
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Tausend Dank!
Da werde ich jetzt einfach mal schauen, was in den nächsten Tagen passiert: vielleicht unternehmen sie ja was, um die Ware aus den Regalen zu nehmen. Die erste Reaktion („Das glaube ich nicht“) und die Tatsache, daß man nicht wirklich von mir wissen wollte, wo diese Ware stand lassen mich mal vermuten, daß der Krempel immer noch dort steht.
Gruß
Michael