Hallo Zusammen
Kennt jemandVorschriften zur Mindesthöhe von Verkehrszeichen, bzw. Abweichungen hiervon (z.B. in Baustellen)?
Vielen Dank vorab für Eure Antworten, Gruß, Philipp
Hallo Zusammen
Kennt jemandVorschriften zur Mindesthöhe von Verkehrszeichen, bzw. Abweichungen hiervon (z.B. in Baustellen)?
Vielen Dank vorab für Eure Antworten, Gruß, Philipp
Hallo Zusammen
Kennt jemandVorschriften zur Mindesthöhe von Verkehrszeichen,
bzw. Abweichungen hiervon (z.B. in Baustellen)?
Vielen Dank vorab für Eure Antworten, Gruß, Philipp
Hallo Philipp,
hier eine Hilfe: http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.asp?url=/bau…
VG
Hermann
Hallo Zusammen
Kennt jemandVorschriften zur Mindesthöhe von Verkehrszeichen,
bzw. Abweichungen hiervon (z.B. in Baustellen)?
Vielen Dank vorab für Eure Antworten, Gruß, Philipp
Hallo Philipp,
hier noch ein Hinweis (entnommen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung):
Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen:
a) Die Unterkante der Verkehrszeichen sollte, soweit nicht
bei einzelnen Zeichen anderes gesagt ist, in der Regel
2 m vom Boden entfernt sein, über Radwegen 2,20 m, an
Schilderbrücken 4,50 m, auf Inseln und an Verkehrs-
teilern 0,60 m.
42 b) Verkehrszeichen dürfen nicht innerhalb der Fahrbahn
aufgestellt werden. In der Regel sollte der Seiten-
abstand von ihr innerhalb geschlossener Ortschaften
0,50 m, keinesfalls weniger als 0,30 m betragen,
außerhalb geschlossener Ortschaften 1,50 m.
VG
Hermann
Hallo
Kennt jemandVorschriften zur Mindesthöhe von Verkehrszeichen,
bzw. Abweichungen hiervon (z.B. in Baustellen)?
Die Antwort für „nomale“ Verkehrszeichen kennst ja nun schon.
Für deine Frage zu Baustellen:
„Die Höhe der Beschilderung kann für Arbeitsstellen von kürzerer Dauer außerorts auf 0,60m reduziert werden.“
Weitere Nettigkeiten wären in der RSA 95 zu finden.
Grüßlies
T.