ich bin neu hier und habe eine Frage zu einem sagen wir mal hypothetischen Fall. Wenn in einem Mietvertrag eine Mindestmietdauer von 3 Jahren angegeben wird und auch eine Untervermietung ausgeschlossen wird, ist das rechtens bzw. unter welchen Umstaenden koennte man trotzdem raus bzw. trotzdem untervermieten? In dem hypothetischen Fall ist der Mietvertrag noch nicht unterzeichnet.
Aus meiner Sicht koennte das zu der absurden Situation fuehren, dass der hypothetische Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters untervermietet, weil er selbst nicht mehr in der Wohnung wohnen moechte. Das wuerde dem Vermieter meines Wissens die Moeglichkeit einer fristlosen Kuendigung geben, was ja genau das ist, was der Mieter moechte.
Dass man durch vertragswidriges Verhalten nicht nur das fristlose Ende des Vertrages bewirkt, sondern auch Schadenersatzansprüche des Vermieters entstehen, sollte man schon berücksichtigen.
Andererseits:
Die Klausel „Untervermietung verboten“ ist sowieso unwirksam.
Nicht nur das: Wer dem Vermieter Anlass zu einer fristlosen Kündigung gibt, haftet dem Vermieter auch für den dadurch entstehenden Schaden. D.h. abgesehen davon, dass sich der Vermieter natürlich eines Anwalts bedienen darf, der Geld kostet, wird er vermutlich die Wohnung auch nicht lückenlos weiter vermieten können. Und bis zur Wiedervermietung zahlt dann der Altmieter.
Allerdings ist das Verbot einer Untervermietung nicht ganz so einfach. Es muss begründet sein und diese Begründung muss höher zu bewerten sein als das Interesse des Mieters eine Untervermietung zu betreiben. Da eine Vermietung regelmäßig nicht nur an den einen einzigen gefundenen Mieter erfolgen würde, und bei einer vollständigen Untervermietung auch keine ungesunden Wohnverhältnisse entstehen, braucht es schon besondere Umstände, die eher selten gegeben sind. Natürlich muss der Vermieter im Einzelfall nicht jeden Untermieter dulden, der nicht pfleglich mit der Mietsache umgeht oder den Hausfrieden stört. Aber bei einem unauffälligen Untermieter wird die Sache recht schwierig.
Und der Untermieter keinerlei Rechte gegenüber dem Vermieter hätte. Das könnte für den illegalen Untervermieter hohe Regresskosten bedeuten.
Udo Becker
Ich weiß, dachte aber, dass das abschreckend genug ist.
Hmm, aber das kriegt der Vermieter im Zweifelsfall dann erst mit, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Ich glaube nicht, dass man z. B. Mietnomaden (um ein extremes Beispiel zu nehmen) am Gesicht erkennt, das kommt auch erst mit der Zeit raus …