Hi,
Wenn in einem MV eine Mindestlaufzeit festgeschrieben wurde,
welche Möglichkeit hat man, um früher aus dem Vertrag
rauszukommen?
Durch eine ordentliche Kündigung vor Ende gar nicht, es sei denn der M verstirbt…
Ein vorzeitige auerordentliche Kündigung kommt in Betracht, wenn unzumutabre Mängel nicht nach Verzug bald abgestellt würden.
Da sich die Gerichte um jeden Einzelfall von Unzumutbarkeit kümmern, ist der Ausgang ungewiß. Das Ende der Prozedur auch…
Lärm ist imho kein schwerer Mangel, weil sonst Bautätigkeiten de facto sofort zum erliegen kaommt. Das kann auch nicht im Interesse eines M sein…
Deshalb wäre Baulärm in normalen Zeiten zu dulden.
Wohnqualität hat sich verschlechtert: Baulärm auf dem
Grundstück (Sonn- und Feiertags, auch früh ab 6
Wenn dies ein reines Wohngebiet wäre, hätte die Kommune meist eine Ruhezeitordnung beschlossen. Also mal beim Amt erkundigen und die Umsetzung zB dem VM überlassen.
und bis Abends
nach 20 Uhr),
dito
Wenn der Baulärm eine gewisse dB Zahl übersteigt, so kann auch über Mietminderung verhandelt werden.
privates Holzlager direkt im Ausblick,
Hmm, der Ausblick wurde doch nicht mitgemietet, oder?
Ärger mit
Vermieter, Autoreifen platt (Nagel aus Holz - Vermieter
streitet ab), …
Jaja, der VM ist für alle Unbill der Welt zuständig…
Die Welt ist nicht gegen dich, das ist sie nur gelegentlich…
vlg MC
PS: Schon mal Ohrstöpsel oder Kopfhörer ausprobiert?
Baldrian könnte auch helfen…