Hallo,
ich habe folgende Frage: wenn ein Mietvertrag die Regelung enthält, dass der Vertrag für mind. 2 Jahre gilt, ist das gültig?
Handelt es sich dann um einen befristeten Mietvertrag?
Gibt es hier eine Möglichkeit früher aus dem Vertrag zu kommen?
Was ist, wenn die Miete nicht mehr gezahlet werden kann?
Und: besteht die Möglichkeit rauszukommen, wenn ein Nachmieter gestellt wird?
Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus und kann helfen 
LG und Danke schonmal
einen sog. unqualifizierten Zeit-MV kennt das Gesetz nicht mehr, bzw. ist er rechtsunwirksam. Es gibt BGH-Entscheidungen, wonach ein beiderseitiger Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen zu folge hat, dass der Mieter für eine bestimmte Dauer ordentlich nicht kündigen darf, bzw. seine Kündigung in Leere geht. Es gibt noch einen sog. qualifizierten Zeit-MV, der sieht aber vor, dass das MV nach einer bestimmten Zeit auf jeden fall endet, weil z. B. die Tochter des V zum Studiom hin zieht oder die Whg. umfassend modernisiert wird-auch hier kommt es auf genaue Regelung und auf Tatsachen eines bestimmten Falles an-pauschale Auskunft lässt sich daher nur erteilen, wenn der gesamte vertrag in augenschein genommen werden kann.
Hallo:smile:
tut mir leid aber da habe ich keine Ahnung zu ihrer Frage, vielleicht einfach mal beim Anwalt nachfragen.
Viel Glück:smile:
Hallo, Zeitmietverträge sind nichtig, Sie können mit dreimonatiger Frist kündigen. Vereinbart werden kann nur ein Kündigungsverzicht für max. 3-4 Jahre( Gerichte entscheiden hier unterschiedlich) Viele Grüße
Sofern beide Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen auf das ordetnliche Kündigungrecht für die Dauer von 2 Jahen verzichtet haben, dann kann der Vertrag auch erst frühestens zum Ablauf von diesen zwei Jahren gekündigt werden. Alles andere wäre Verhandlungssache zwischen den Parteien. Wenn Sie die Mietzahlung einstellen, steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündgiungsrecht zu. Bis dass er jedoch davon Gebrauch macht, kann er Sie ganz schön kostenträchtig zur Kasse bitten und Ihnen das Schuldnerverzichnis wie auch die Schufa so bekleckern, dass Sie später finanziell kein Bein mehr auf die Erde kriegen! Also schön verhandeln und klären, ob er mit einem Nachmieter einverstanden wäre. Alles andere gereicht nur Ihnen zum Nachteil.
Hallo,
Ja, es ist leider ein Verzicht auf Kündigung.
Das mit der Nicht-Zahlung wird hoffentlich nicht eintreten, vielleicht klappt es ja mit dem Nachmieter.
Danke vielmals!
Hi meines wissens ist der Mietvertrag so nicht rechtens, denn er erklärt ebebn nicht warum der Mietvertrag eben nur auf die Dauer von 2 Jahren befristet wurde. Da ein trockenes, warmes dach über den Kopf zu haben ein Grundmanifest der Menschen ist kann Ihnen ja auch nicht so einfach die wohnung nach 2 Jahren wieder weg genommen werden. Dies ist für den einfachen Mieter unzumutbar. Daher werden solche Mietverträge auch immer unbefristet geschlossen. das heiß er läuft so lange bis(notfalls unbefristet) bis dieser Mietvertrag gekündigt wird. Entweder vom Vermieter, dazu bedarf es aber triftige Gründe, oder eben durch den Mieter der dies aber immer kann unter einhaltung der Kündigungsfrist. Diese ist für den Mieter immer 3 Monate. Sie dürfen also nach Kündigung nach 3 Monaten ausziehen. Wenn Sie 2 aufeinander ( bezieht sich nur auf die Höhe der Schulden) folgende Monatsmieten, also 2 Monate gar nix oder eben 8 Monate um 25% gekürz hatten nicht bezahlt dann darf der Vermieter Sie fristlos kündigen, was aber natürlich einen Schadensersatz nach sich zieht. Das sind schon mal die beiden Monate plus die 3 Monate von der Kündigungszeit, schließlich vertraute auch der Vermieter darauf dass du deine vertragliche Pflichten erfüllst plus eventuell den Aufwand den er betreiben muß einen Mieter zu finden . (MAklergebühren, Anzeigenkosten). Ist also nicht wirklich günstig das ganze.
Ein Nachmieter von dir ist nix. darauf braucht sich ein Vermieter auch nicht einzulassen.
Ja früher aus dem Vertrag geht nur wennd er Vermieter zustimmt.
Hi meines wissens ist der Mietvertrag so nicht rechtens, denn er erklärt ebebn nicht warum der Mietvertrag eben nur auf die Dauer von 2 Jahren befristet wurde. Da ein trockenes, warmes dach über den Kopf zu haben ein Grundmanifest der Menschen ist kann Ihnen ja auch nicht so einfach die wohnung nach 2 Jahren wieder weg genommen werden. Dies ist für den einfachen Mieter unzumutbar. Daher werden solche Mietverträge auch immer unbefristet geschlossen. das heiß er läuft so lange bis(notfalls unbefristet) bis dieser Mietvertrag gekündigt wird. Entweder vom Vermieter, dazu bedarf es aber triftige Gründe, oder eben durch den Mieter der dies aber immer kann unter einhaltung der Kündigungsfrist. Diese ist für den Mieter immer 3 Monate. Sie dürfen also nach Kündigung nach 3 Monaten ausziehen. Wenn Sie 2 aufeinander ( bezieht sich nur auf die Höhe der Schulden) folgende Monatsmieten, also 2 Monate gar nix oder eben 8 Monate um 25% gekürz hatten nicht bezahlt dann darf der Vermieter Sie fristlos kündigen, was aber natürlich einen Schadensersatz nach sich zieht. Das sind schon mal die beiden Monate plus die 3 Monate von der Kündigungszeit, schließlich vertraute auch der Vermieter darauf dass du deine vertragliche Pflichten erfüllst plus eventuell den Aufwand den er betreiben muß einen Mieter zu finden . (MAklergebühren, Anzeigenkosten). Ist also nicht wirklich günstig das ganze.
Ein Nachmieter von dir ist nix. darauf braucht sich ein Vermieter auch nicht einzulassen.
Ja früher aus dem Vertrag geht nur wennd er Vermieter zustimmt.
mfg Peter