Mindestlaufzeit Riester, Abschluss erst mit 57

Hallo !

Eine ältere Frau hat mit 57 Jahren (in 2007) eine fondsgebundene Riesterrente abgeschlossen, und dort monatlich sagenhafte 14 Euro eingezahlt, außerdem die jährlichen staatlichen Zulagen.

Nun ist sie mit 61 Jahren bereits in Regelalterarente (mit Abzügen von 20%), und es stellt sich die Frage: Was ist mit dem Riestervertrag?

Wie lange muss da mindestens eingezahlt werden, um eine Auszahlung zu bekommen?

Wird es - bei den geringen Einzahlungen - überhaupt eine monatliche Rentenzahlung geben?

Sollte die Frau weiter einzahlen, oder besser den Vertrag auflösen?

Viele Grüße

Hallo !

Hallo

Eine ältere Frau hat mit 57 Jahren (in 2007) eine
fondsgebundene Riesterrente abgeschlossen, und dort monatlich
sagenhafte 14 Euro eingezahlt, außerdem die jährlichen
staatlichen Zulagen.

Fragwürdige Vermittlung…

Nun ist sie mit 61 Jahren bereits in Regelalterarente (mit
Abzügen von 20%), und es stellt sich die Frage: Was ist mit
dem Riestervertrag?

Er wird jetzt seinen Zweck erfüllen und eine monatliche Rentenzahlung abwerfen.

Wie lange muss da mindestens eingezahlt werden, um eine
Auszahlung zu bekommen?

Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.
Eine Auszahlung kann Sie bekommen, aber höchstens 30% des Kapitals

Wird es - bei den geringen Einzahlungen - überhaupt eine
monatliche Rentenzahlung geben?

In jedem Fall, allerdings wird das nicht viel werden

Sollte die Frau weiter einzahlen, oder besser den Vertrag
auflösen?

Nicht einzahlen, sondern auszahlen ! Sie soll sich eine Rente zahlen lassen, wenn sie den Vertrag auflöst muß sie die Zulagen zurückzahlen.

Viele Grüße

Viele Grüße
Zahao

Kleinbetragsrente , Auszahlung unschädlich möglich
Hallo

es gilt folgendes

Einkommensteuergesetz
XI. Altersvorsorgezulage (§§ 79 - 99)
§ 93
Schädliche Verwendung
(3) Auszahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase gelten nicht als schädliche Verwendung. Eine Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, die 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt. Bei der Berechnung dieses Betrags sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge des Zulageberechtigten insgesamt zu berücksichtigen, auf die nach diesem Abschnitt geförderte Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden.

Gruss
Börsenfan1968

Und das bedeutet übersetzt ?

Ich weiß halt nur, dass gerade bei Rentenversicherungen jeder Art in den ersten 5 Jahren nicht unerhebliche Abschlusskosten das monatlich eingezahlte Geld aufbrauchen.

Bei Riesterverträgen soll das ja anders sein (MINDESTENS die eingezahlten Beiträge plus Zulagen)…

Viele Grüße…

knapp daneben…
Hallo,

Eine ältere Frau hat mit 57 Jahren (in 2007) eine
fondsgebundene Riesterrente abgeschlossen, und dort monatlich
sagenhafte 14 Euro eingezahlt, außerdem die jährlichen
staatlichen Zulagen.

Fragwürdige Vermittlung…

Warum?

Nun ist sie mit 61 Jahren bereits in Regelalterarente (mit
Abzügen von 20%), und es stellt sich die Frage: Was ist mit
dem Riestervertrag?

Er wird jetzt seinen Zweck erfüllen und eine monatliche
Rentenzahlung abwerfen.

Nö, wird es ggf. nicht! Und 20% Abschlag ist wohl etwas zu hoch gegriffen!:wink:

Wie lange muss da mindestens eingezahlt werden, um eine
Auszahlung zu bekommen?

Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.
Eine Auszahlung kann Sie bekommen, aber höchstens 30% des
Kapitals

Ja, knapp daneben!:wink:
Reicht das Deckungskapital nicht aus, um eine monatliche Rente zu zahlen, dann wird alles ausgezahlt!

Wird es - bei den geringen Einzahlungen - überhaupt eine
monatliche Rentenzahlung geben?

In jedem Fall, allerdings wird das nicht viel werden

Wenn das Deckungskapital ausreicht, gewiss!

Sollte die Frau weiter einzahlen, oder besser den Vertrag
auflösen?

Nicht einzahlen, sondern auszahlen !

Wozu? Es wurde die Regelaltersrente erreicht, somit Vertrag erfüllt und nix weiter einsparen nötig!

Sie soll sich eine Rente
zahlen lassen, wenn sie den Vertrag auflöst muß sie die
Zulagen zurückzahlen.

s.o.

VG René

Hallo,

ab dem 60. Lebensjahr kann man sich die mtl. Rente auszahlen lassen.

Wie hoch dies bei der älteren Frau sein kann, sollte man bei dem Versicherungsunternehmen erfragen.

Ob eine Weiterzahlung der Beiträge oder Beitragsfreistellung sinnvoll ist, sollte man sich von dem VU berechnen lassen.

Eine Auflösung des Vertrages würde ich nicht empfehlen, da in diesem Falle die Zulagen verfallen.

Viele Grüße!

Merger

Hallo,
der Riestervertrag muss mindestens 5 Jahre lang laufen!
Falls danach wenig im Vertrag ist (wurde schon geschrieben) darf der Betrag auf einmal ausgezahlt werden, ansonsten Verrentung mit max. 30% Auszahlung auf einmal.

Gruß
Granini

Fragwürdige Vermittlung…

Warum?

Weil ein Sparlan hier die eindeutig bessere Alternative gewesen wäre… bei der zu erwartenden Laufzeit. Sorry, aber eine Rentenversicherung war hier völlg fehl am Platze.

Gruß zahao

Fragwürdige Vermittlung…

Warum?

Weil ein Sparlan hier die eindeutig bessere Alternative
gewesen wäre… bei der zu erwartenden Laufzeit. Sorry, aber
eine Rentenversicherung war hier völlg fehl am Platze.

Aus welchem Grund sollte hier ein Sparplan mit einer mtl. Rate von 14 € besser sein ?

Gruß Merger

Aus welchem Grund sollte hier ein Sparplan mit einer mtl. Rate
von 14 € besser sein ?

Wegen der Abschlusskosten :smile:

Gruß Zahao

1 Like

Aus welchem Grund sollte hier ein Sparplan mit einer mtl. Rate
von 14 € besser sein ?

Wegen der Abschlusskosten :smile:

also fallen bei Banken keine versteckten Abschlusskosten an ?
wie z.B. Reduzierung der Zinsen ?

Dafür habe ich allerdings bei einer Riester-Anlage die jährliche
Zulage in Höhe von 154 €

Gruß Merger

Hallo,

ich meinte natürlich einen Riester-Banksparplan.
natürlich fallen versteckte kosten auch bei so einem Produkt an, aber die sind dann immer noch deutlich niedriger als bei einer Rentenversicherung.

Ich bin sicherlich kein Freund von Sparplänen, aber bei so einer kurzen Laufzeit kannst Du doch keine Rentenversicherung verkaufen…wo ist der Vorteil für den Kunden?

viele Grüße

Zahao

1 Like

Hallo,

dann sind wir einer Meinung.

Bin bei Deinem Text von einem normalen Sparplan (kein Riester)
ausgegangen.

Viele Grüße

Merger