Hallo,
für mein „intuitives“ Volkswirtschafts-Verständnis ist gesetzlich verordneter Mindestlohn (ein bestimmter Lohn per Zeiteinheit MUSS mindestens bezahlt werden) VON DER WIRKUNG HER dassselbe wie gesetzlich verordnete Höchstpreise (ein definierter Preis pro Wareneinheit DARF nicht überschritten werden ).
Fragen:
1.) Ist die Vermutung, daß Mindestlohn wirkungsmäßig Höchstpreisen vergleichbar ist, richtig oder flasch (jedenfalls in groben Zügen)?
2.) Wie kann ich mir das in groben Zügen plausibel machen?
Danke im voraus.
Gruß
Peter
Hallo Peter,
das ist, finde ich, nicht vergleichbar. Wie hoch soll den der Höchstpreis sein? € 1.000,00 oder € 100.000,00? Das hängt doch von Produkt ab, ob ich eine Lakritzschnecke oder ein Luxusauto kaufe. Der Unterschied ist also bereits darin angelegt, dass ein Höchstpreis immer individuell auf das Produkt bezogen sein muss und daher praktisch unmöglich durchzuführen ist. Ein Mindestlohn ist aber praktisch möglich (dass er auch umgangen werden kann, lassen wir mal außen vor).
Ich denke, Du denkst hier betriebswirtschaftlich in dem Sinne, dass entweder der Preis oder die Kosten von außen festgelegt sind und das einzelne Unternehmen daher ein eingeschränktes Instrumentarium zur Verfügung hat, um sich von anderen Unternehmen ertragsmäßig zu differenzieren. Stimmt das?
Was aber viel wichtiger ist beim Vergleich:
Der Mindestlohn hat zum Ziel, geleistete Arbeit in jedem Fall so zu entlohnen, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich eine Möglichkeit hat, davon auch leben zu können, was in vielen Fällen derzeit nicht der Fall ist. Es geht also volkswirtschaftlich darum, der allerschlimmsten Armut entgegenzuwirken, die trotz Erwerbstätigkeit besteht.
Ein Höchstpreis würde, selbst unter der Annahme, er sei praktisch überhaupt möglich, doch in die entgegengesetzte Richtung zielen: Wenn ich beim Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht keine Handlungsmöglichkeit habe, setze ich bei den Kosten an, und dazu gehören aber auch die Personalkosten.
Gruß,
Oskar
Hallo Peter,
eine Mindestlohn (bzw. allgemeiner Mindestpreis für einen Faktor) kann unter bestimmten Voraussetzung her die gleiche Wirkung haben wie ein Höchstpreis:
Es wird schlicht unattraktiv für einen Unternehmer, das Produkt herzustellen.
Voraussetzung bei Mindestfaktorpreis: Elastische Preis-/Nachfragekrive, d.h. die Zusatzkosten können nicht an den Verbraucher weitergegeben werden, die Marge (und/oder die Nachfrage) sinkt.
Voraussetzung bei Höchstpreis: Die Faktorkosten können nicht nach unten gedrückt werden, sondern steigen sogar ggf. durch Inflation o.ä.
Beides muss aber nicht sein. Zum einen könnten die Nachfrager gezwungen sein, das Produkt zu kaufen. Oder aber die Rationalisierungsfortschritte sind so hoch, dass ein Höchstpreis keine Wirkung hat.
Grüße
Jürgen