Mindestlohn

Hallo,

angenommen, jemand arbeitet als Raumpflegerin und geringfügig Beschäftigte in einem Geschäft, ist direkt beim Ladeninhaber angestellt. Es gilt kein Tarifvertrag.

Gilt dann eine Mindestlohn-Regelung?

Gebäudereiniger haben ja einen Mindestlohn-Anspruch.

Wäre ein Stundenlohn von 6,00 € brutto gesetzlich vertretbar?

Grüße

Holygrail

Hallo,

angenommen, jemand arbeitet als Raumpflegerin und geringfügig
Beschäftigte in einem Geschäft, ist direkt beim Ladeninhaber
angestellt. Es gilt kein Tarifvertrag.

Gilt dann eine Mindestlohn-Regelung?

Wahrscheinlich nein, da Mindestlöhne für Branchen verordnet werden. Maßgeblich sind die Bedingungen der Branche, in der der AG hauptsächlich tätig ist („Ladeninhaber“: evtl. Einzelhandel ?)

Gebäudereiniger haben ja einen Mindestlohn-Anspruch.

Wenn sie bei einem Reinigungsunternehmen arbeiten.

Wäre ein Stundenlohn von 6,00 € brutto gesetzlich vertretbar?

Wenn kein Mindestlohn gilt, wahrscheinlich ja. Ob evtl. „Lohnwucher“ vorliegt, müßte ein Anwalt vor Ort beurteilen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnwucher
Ich halte aber die Prüfung nicht für besonders aussichtsreich, da zumindest im Vergleich zu Reinigungsgewerbe, aber auch Einzelhandel der gezahlte Lohn das „2/3-Minimum“ wohl überschreitet.

Grüße

&Tschüß

Holygrail

Wolfgang