Hallo,
angenommen, jemand arbeitet als Raumpflegerin und geringfügig Beschäftigte in einem Geschäft, ist direkt beim Ladeninhaber angestellt. Es gilt kein Tarifvertrag.
Gilt dann eine Mindestlohn-Regelung?
Gebäudereiniger haben ja einen Mindestlohn-Anspruch.
Wäre ein Stundenlohn von 6,00 € brutto gesetzlich vertretbar?
Grüße
Holygrail
Hallo,
angenommen, jemand arbeitet als Raumpflegerin und geringfügig
Beschäftigte in einem Geschäft, ist direkt beim Ladeninhaber
angestellt. Es gilt kein Tarifvertrag.
Gilt dann eine Mindestlohn-Regelung?
Wahrscheinlich nein, da Mindestlöhne für Branchen verordnet werden. Maßgeblich sind die Bedingungen der Branche, in der der AG hauptsächlich tätig ist („Ladeninhaber“: evtl. Einzelhandel ?)
Gebäudereiniger haben ja einen Mindestlohn-Anspruch.
Wenn sie bei einem Reinigungsunternehmen arbeiten.
Wäre ein Stundenlohn von 6,00 € brutto gesetzlich vertretbar?
Wenn kein Mindestlohn gilt, wahrscheinlich ja. Ob evtl. „Lohnwucher“ vorliegt, müßte ein Anwalt vor Ort beurteilen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnwucher
Ich halte aber die Prüfung nicht für besonders aussichtsreich, da zumindest im Vergleich zu Reinigungsgewerbe, aber auch Einzelhandel der gezahlte Lohn das „2/3-Minimum“ wohl überschreitet.
Grüße
&Tschüß
Holygrail
Wolfgang