Hallo,ab 2015 gibt es ja neue Bestimmungen für den Mindestlohn.
Gilt das auch für Arbeitnehmer zB. in einem Kino (über 18 Jahre) in Bayern, die 7,40€ die Stunde, auf 400€ Basis verdienen? Wenn ja, was würde das konkret für so einen Fall bedeuten?
Grüße,Steven