Mindestlohn, aufgelaufene Überstunden mitrechnen?

Hallo, angenommen eine Teilzeitkraft arbeitet laut Arbeitsvertrag 24 Std. pro Woche (104 Std./Monat) und erhält ein Festgehalt. Über einen längeren Zeitraum haben sich etliche Überstunden angesammelt, die irgendwann durch Freizeit ausgeglichen werden sollen. Werden diese Überstunden alle bei der Berechnung des Stundenlohnes einbezogen oder nur die im jeweiligen Monat geleisteten? Wenn alle einbezogen würden, würde der Mindestlohn ja eventuell nicht mehr erreicht. Dankbar für eine Antwort, Nyctea

Servus,

wenn die Mehrarbeit durch Freizeit ausgeglichen wird, wird sie ja nicht bezahlt. Der vereinbarte Festlohn gilt also für die vereinbarte Regelarbeitszeit.

Schöne grüße

MM