Mindestlohn bei Ferienjob im öffentlichen Dienst?

Wenn man als Student für einen Monat, z.B. September (05.-30.) für 4 Wochen in einer Wäscherei im öffentlichen Dienst angestellt ist und im Arbeitsvertrag steht „Sie erhalten einen monatlichen Festbetrag von 1000 Euro“, darf der Arbeitgeber dann im nachhinein die ersten 4 Tage des Monats von den 1000 Euro abziehen, wenn 2 Tage davon auf Samstag und Sonntag fallen?
Angenommen der Stundenlohn erreicht dadurch nur noch eine Höhe von 5,55 Euro, ist das dann rechtens? Müssen die sich nicht vielleicht sogar an den Tarif für den öffentlichen Dienst oder für den Textilbereich halten?

Ich hoffe die Formulierung der Frage ist ok, da ich zum ersten Mal hier poste.

Hallo,

wenn ich in einem Vertrag das Monats gehalt nenne und der Vertrag aber keinen Monat dauert, wird gedreißigstelt.

Nach der Logik des Fragestellers gäbe es bei einem Vertrag, der vom 30.09. bis 01.10. dauert ja 2 * 1000 Euro, das dürfte einleuchten, das das nicht gemeint sein kann.

Wer ist denn der Arbeitgeber laut Vertrag? Wird ein Tarif in Bezug genommen (was bei einem öffentlichen Arbeitgeber der Fall wäre)?

VG
EK

Hallo,

der Tarifvertrag für wäschereien, welche im Objektbereich arbeiten, ist für allgemeinverbindlich erklärt worden.

da gibt es kein rütteln dran, denke ich.

michael

In dem Vertrag steht „die Arbeitsbedingungen richten sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände in der jeweils geltenden Fassungen.
Montalicher Festbetrag 1000 Euro (Ausnahme Geltungsbereich des TVöD gemäß § 1 Absatz 2 Buchstabe m TVöD)“

Das Beispiel mit dem Vertrag vom 30.09. bis 01.10. leuchtet mir ein, aber dürften nicht nur die vorhandenen Arbeitstage des Monats eingerechnet werden?

Also verstehe ich das richtig und es müsste noch etwas nachgezahlt werden?

Hallo,

in § 1 Abs. 2 TvÖD regelt der Tarif, für wen er alles nicht gelten will, u.a. für kurzfristig Beschäftigte, die nicht mehr als 50 Tage und nicht berufsmäßig beschäftigt sind.

Somit kann allenfalls Lohnwucher dazu führen, dass das vereinbarte Monatsgehalt unwirksam wäre und an dessen Stelle dann eine angemessene Vergütung. Dazu muss aber die Vergütung 1/3 unter dem Tarif liegen.

http://www.personal-tipp.de/newsletterarticle.asp?hi…

Ich weiß jetzt nicht auf Anhieb, wo diese Hilfsarbeiten einzugruppieren wären, wenn das keine kurzfristige Beschäftigung wäre (das weiß aber vielleicht der Personalrat oder ein Kollege sagt einem mal die Entgeltgruppe), aber wenn ich unterstelle, dass die Tarife des öD im Hilfskräftebereich z.B. bei der Krankenpflege Gehälter von 1.300 Euro und auch weniger kennen, dann wären 1000 Euro aller Vermutung nach kein Lohnwucher.

VG
EK

Ein Mitarbeiter dort äußerte laut Tarif seien es 8,50 Euro pro Stunde.
Das wären ja tatsächlich bei 156 Stunden knapp 1300 Euro. Für mich grenzt das trotzdem an Ausbeutung. Vor allem wurde sich ja beim Vertrag sowie in Gesprächen nicht dazu geäußert, dass etwas abgezogen wird. Für 5,55 Euro hätte sich wohl so manch einer überlegt ob er dort arbeitet.
Vielen Dank für die Information!

Hallo,

immerhin fallen ja keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Die anderen zahlen von ihren 8,50 Euro ja noch 20 % in die Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung ein.

VG
EK