Wie verhält es sich mit dem neuen Mindestlohngesetz bei Arbeitsverträgen mit Festlohn ? Im konkreten Fall erhält ein LKW Fahrer einen Festlohn der für 50 Stunden pro Woche gezahlt wird. Die tatsächliche Arbeitszeit des Fahrers beträgt aber schon mal 55 Stunden. Zu dem Festlohn bekommt der Fahrer noch einen Nachtzuschlag. wird der Zuschlag zum Festlohn dazugerechnet ?
Wie verhält es sich überhaupt in Sachen Mindestlohn bei Kraftfahrern?
Müssen Arbeitgeber auch bei Festlohnempfängern gegenüber dem Amt die genaue Arbeitszeit angeben?
Hallo,
nachfolgender Link beantwortet alle Fragen:
http://www.longin.biz/index.php/service/291-gesetzli…
lG
Danke , Hilft mir erstmal weiter
Hallo
wir machen Zeiterfassung Auch für speditionen in Verbindung der aufzeichnungspflicht in Kombination mit der fahrerkarte.
Eine 50 Stunden Woche ist meiner Meinung nach unzulässig hatte ich erst fiese Woche geklärt bei einem Kunden in Verbindung seines Rechtsanwaltes. http://www.handelsblatt.com/karriere/nachrichten/die…Die Zeitzuschläge bzw. Gehaltszuschläge hängen vom Vertrag bzw. Tarifvertrag ab Ebenso die Höhe. Hierfür ist es erforderlich das alle Arbeitzeiten und Ruhezeiten erfasst werden um eine korrekte Zeiterfassung zu haben. Also der Mitarbeiter stempelt dort wo er ist im LKW seine Kommen und Gehen Buchungen.
Mindestlohn betrifft alle mit ganz wenigen Ausnahmen wie z. B. die Landwirtschaft die noch Aufschub erhalen hat zur Umsetzung.
Bei Fragen bitte Melden.
Gruß
Markus Zahner
Hi!
Eine 50 Stunden Woche ist meiner Meinung nach unzulässig
Naja, nix für ungut, aber Deine Meinung ist hier eher weniger gefragt.
Fakt ist, dass eine 50-Std.-Woche durchaus in Ordnung sein kann, wenn man den Durchschnitt von 48 Std. nicht überschreitet (das steht übrigens auch in deinem Link).
Dass man 50 Std. in einem Vertrag fixiert, kann unter anderem mit der Vergütung von Überstunden zu tun haben.
Gruß
Guido