Mindestlohn bei harz4 bezug ?

ich möchte eine stelle als Haushaltshilfe annehmen , muss ich da einen Mindestlohn für mich verlangen , oder kann ich da auch für 50 cent arbeiten?

Hallo, wenn ich deine Kategorie für deine Frage miteinbeziehen gehe ich davon aus das du ALG2 Empfänger bist. Sollte dies so sein würde ich dir empfehlen die 15h in der Woche nicht zu überschreiten und keinen verdienst über 165€ anstreben da dir das Amt ansonsten alles weiter von deinem Satz runter rechnen würde. Solltest du es auf. 400€ Basis machen hast du halt 165€ frei der Rest wird abgezogen und du darfst auch hier nicht die 15h in der Woche überschreiten. Da es sonst nicht als Nebentätigkeit gilt. Du musst übrigens immer Nachweise über deinen verdienst einreichen. Solltest du mehr verdienen hast du die Möglichkeit ergänzends Harz 4 zu beantragen, ich rate zur Vorsicht sollte sich dein Einkommen oft ändern führt das oft zu Problem mit den ansteckenden Zahlunge. Nun zur eigentlichen Frage da in Deutschland die Tariffreiheit herrscht und du wohl nicht in einer Gewerkschaft bist kannst du machen was du möchtest, allerdings würde ich dir raten dich an den Marktüblichen löhnen zu orientieren.

Die Angaben mit den 165€ sind mein letzter Stand könnte aber sein das es dort Änderungen gab

Grüße und ich hoffe ich konnte helfen.

Danke es war schon recht hilfreich , hat aber jetzt folgende neue Frage aufgeworfen , was ist wenn die 15 Stunden überschritten werden? der monatliche verdienst soll bei ca. 100€ fest bleiben( + ca 30 € für steuer und Rentenversicherung ). ( ich würde auch umsonst dort arbeiten was ich auch schon mache , aber ein etwas offizieller Rahmen ist schon angenehmer, den als Ehrenamt ist das leider nicht machbar, da es sich um private Hilfe handelt) anzumerken ist das beide haushalte harz4 beanspruchen.( meiner und der wo ich aushelfe)

Hallo,

wenn du die 15h übersteigst giltst du nicht mehr als vollständig für den Arbeitsmarkt verfügbar.
Das heißt das dir das Amt wohl die Ausübung untersagen wir bzw. du eine Einbussen bei deinen Leistungen erleiden wirst. Ob der Arbeit gebende Haushalt auch ein Leistungsnehmer des Amtes ist spielt keine Rolle.
An deiner Stelle würde ich dafür sorgen das du Offiziell die 60h im Monat nicht überschreitest.Im übrigen stellt es kein Problem dar wenn du die eine Woche nur 10h arbeitest und die nächste 20h. Die Regelungen zum Nebenverdienst ändern sich übrigens Anfang nächsten Jahres.

Gruß Nicita

Zähle ich beim überschreiten der 15 stundengrenze dann nicht zu den Erwerbstätigen, die ihren Verdienst mit ALG II aufstocken können? und was macht dann der finanzielle unterschied bzw. wie ist es dann mit der Krankenversicherung?

Hey,

nach meinem Verständnis wärst du dann Erwerbstätig und damit wie du es richtig geschrieben hast Aufstocker.
Das Amt Zahlt dann glaube ich keine Versicherung mehr.
Ich muss aber sagen das ich da auch nicht wirklich gut Informiert bin. Ich würde dir dringend Raten mal mit dem Amt zu sprechen was passieren würde wenn du einen Job hast der die 15h überschreitet, ich glaube die AWO gibt hier auch Tipps zu sowas. Du musst dem Amt ja nicht sagen das du das schon machst.

Gruß