Hallo Fragender2010,
eine rechtliche Würdigung dieses Problems kann ich leider nicht vornehmen. Hier wäre ein Anwalt für Sozialrecht oder Arbeitsrecht wohl eher der richtige Ansprechpartner.
Hier aber meine Meinung; vielleicht hilft es:
Meine Info geht dahin, dass es im Baugewerbe einen Mindestlohn gibt, der sich zwischen 9 und 11 Euro bewegt. Dieser darf meiner Meinung nach nicht unterlaufen werden, erst recht nicht von öffentlichen Stellen wie den Jobcentern etc.
Wenn ich betroffen wäre, würde ich das Arbeitsangebot für 7,60 € ablehnen. Als Begründung würde ich Sittenwidrigkeit angeben, denn die vom Arbeitsgericht angesprochene Grenze von 33% bezieht sich ja nicht auf diesen Mindestlohn, sondern auf den Tariflohn bzw. den üblichen Lohn.
Zum Beispiel:
Firma A zahlt seinen Mitarbeitern 15 Euro Stundenlohn laut Tarif. (Mindestlohn z.B. 9 Euro). In diesem Fall denke ich muss die Firma einem neuen Mitarbeiter mindestens 10 Euro zahlen, da sonst der Lohn von Arbeitsgerichten als sittenwidrig angesehen werden müsste.
Firma B zahlt seinen Mitarbeitern einen Tariflohn von 10 Euro (Mindestlohn sei hier 8,50 Euro). Jetzt liegt bereits ein sittenwidriger Lohn vor, wenn dieser Tariflohn um mehr als 15 % unterschritten wird, da der Mindestlohn ja bei 8,50 Euro liegt.
Sollte der Arbeitsvermittler dies nicht anerkennen und mit Sanktionen drohen, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Arbeit annehmen (immerhin ca. 960 € netto bei 40 Stunden) und parallel dazu über einen Anwalt seine Rechte klären und gegebenenfalls vors Arbeitsgericht ziehen. (Nicht vergessen: ergänzende Leistungen und Eingliederungsbeihilfen etc. beantragen)
- Arbeit ablehnen wegen sittenwidrigem Lohn. Gibt es Sanktionen, sofort Widerspruch einlegen und gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht auf Weiterzahlung der vollen Leistungen bis zur Klärung beantragen.
Hilfe findet man beim Arbeitslosenzentrum, wenn es bei Euch so etwas gibt, bei der Caritas oder bei einem Fachanwalt für Sozialrecht… Eventuell kann einem auch das Sozialgericht helfen, da man ja für die erste Instanz nicht unbedingt einen Anwalt braucht.
Zum Schluss noch eine persönliche Anmerkung:
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass jeder Mensch Anrecht auf ein menschenwürdiges Einkommen hat. Daher darf es Dumpinglöhne nicht mehr geben. Ebenso bin ich gegen Hartz 4 für Arbeitgeber (zahlen die zu wenig, muss der Staat Transferleistungen (ergänzend H4) zahlen, die die Gewinne der Arbeitgeber erhöhen.).
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Franz57