Mindestlohn bei Vermittlung durch Arbeitsagentur?

Hallo,

ich bin leider schon länger arbeitslos und Empfänger von Hartz4. Endlich scheint sich eine Chance für mich zu bieten:

Ich habe mich auf ein Angebot meiner Arbeitsagentur auf eine Stelle als „Bauhelfer“ beworben. Stundenlohn/9,80€.
Doch beim Vorstellungsgespräch sprach man nun von max. 7,60€. Verärgert und verwirrt sprach ich mit meiner Betreuerin bei der Arbeitsagentur. Sie meinte, ich muss die Arbeit auch annehmen, auch wenn man weniger zahlt.

Ich will mich nicht um die Arbeit drücken, aber warum schreibt man eine Stelle erst mit einem höherem Stundenlohn aus?

Wenn ich richtig informiert bin, dann muss sich die Arbeitsagentur an das Arbeitnehmer-Entsendegesetz halten und ist somit bei Entgegennahme, Veröffentlichung und Bearbeitung von Stellenangeboten einzuhalten.

Laut Tarif Ost müsste hier ein Mindestlohn von 9,75€ gezahlt werden.

Wie sind hier meine Rechte?

Ganz vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Guten Abend,

hm Ihre Situation ist ein wenig verzwickt. Aber ich habe da etwas : Leider ist das so das man auch eine schlechter bezahlte Stelle annehmen muss. Ich würde es so machen: ich würde die Arbeit annehmen und sofern
Sie ein schriftliches Angebot von der Arge erhalten haben in dem drin steht, dass der Mindestlohn gezahlt wird, würde ich nach Arbeitsaufnahme innerhalb der ersten 4 wochen beim Abeitsamt, um Stellungsnahme bitten wer jetzt für die Differenz aufkommt. Somit umgehen Sie eine Leistungskürzung wegen nicht angenommmener Arbeitstelle. 2. würde ich mich beim Bundesministerium / Bürgertelefon erkundigen was zu tun ist und welche rechte und pflichten Sie haben. 3. Bei der IG - Bau Steine Erden mich erkundigen.

Leider kann die arge machen was sie will wegen der fachanweisung und leider sitzen Sie am kürzen Hebel.

Hoffe Ihnen geholfen zu haben.

lg

Hallo,

die Firma muss den tariflichen (Mindest-) Lohn einhalten. Für den bau ist der allgemeinverbindlich erklärt. Ist einfach zu googeln. Osttarif kenne ich nicht auswendig.

Klar darf die AA nicht in tarifwidige Arbeitsverhältnisse vermitteln-

Das ist die korrekte Antwort. Persönlich denke ich dass jeder Job besser ist als die Arbeitslosigkeit. Wenn man erst mal in einem Job ist, bewirbt man sich mit anderem Seblstbewusstsein um die noch bessern Jobs. (die Singles suchen oft verzweifelt, während die in einer Beziehung ständig und auch ohne Suche „neue Angebote“ erhalten. Am leichtesten flirtets sich’s wenn man in einer Bezeihung ist, das gleiche gilt fürs Arbeitslben, also ran an den Job. Sonst sieht mir das zu Recht als selbstgewähltes Schicksal aaus.

Hallo und guten Abend - gleich vorweg, mit Mindestlohn kenne ich mich jetzt nicht so gut aus,aber eins ist erstmal klar, du musst keine Arbeit annehmen, die mit Lohndumbing zu tun hat. Es ist aber auch klar, dass man als Bau- „Helfer“ weniger verdient. Bist du dir sicher, dass diese 9.80€ netto sind? Oder war das vielleicht brutto und beim Bau hat man dir dann das Netto gesagt? Also wie gesagt, so genau kenn ich mich hier bei dieser Frage nicht aus.Ich empfehle dir die Arbeitslosen-Hotline anzurufen - hier bekommst du darauf garantiert super Auskunft,die ausser den Anruf nichts kostet:040-22757473 oder 01805-676712. Alles Gute! mama64

Lieber Fragender,
Sie haben Ihre Frage bereits selbst beantwortet: Wenn nicht der gesetztliche Mindestlohn in der Stellenausschreibung steht, wird das Stellenangebot nicht in die Betreuung der Arbeitsagentur übernommen.
Sie haben wirklich eine unschöne Erfahrung gemacht, bei der der Arbeitgeber auch die Arbeitsagentur betrogen hat.
Dieser Sachverhalt ist jedoch völlig unabhängig davon, dass Sie gem. SGB II dazu verpflichtet sind, alles dafür zu tun, Ihre Hilfebedürftigkeit zu reduzieren. Daher kommt die Aufforderung Ihrer Betreuerin, auch diese schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen.
Rechte haben Sie in dieser Situation keine. Sie können den Arbeitgeber melden - denn dieser hat sich die Unterstützung bei der Stellenbesetzung von der Arbeitsagentur erschlichen. Jedoch ist der geringere Lohn als in der Ausschreibung kein wichtiger Grund um die Arbeit nicht anzunehmen, d.h. es kann sein, dass Ihre Leistungen gekürzt werden, wenn Sie die Arbeit nicht annehmen.
mfg
R.

Hallo,hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo, die Dame vom Jobcenter hat leider so weit recht. Man muß als Hartz IV Empfänger auch Stellen annehmen, die unter dem Tariflohn liegen.(Ich meine mal gelesen zu haben bis zu -30%). Wenn die Dich in der Baubude nehmen, kannst Du später den rechtmäßigen Lohn von 9,50 €/Std. einklagen. Oder etwas einfacher, Du tritts der Gewerkschaft bei und lässt Dich dann beraten bzw. bittest um Rechtschutz. Ich kopier Dir hier mal ein Gerichtsurteil rein:
Lohnwucher liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 des üblichen Tariflohns der betreffenden Branche erreicht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Nach § 138 Abs. 2 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, durch das sich jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit oder des Mangels an Urteilsvermögen eines Anderen für eine Leistung Vermögensvorteile gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Diese Regelung gilt auch für Arbeitsverhältnisse.
Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.
Das Bundesarbeitsgericht hat ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung angenommen, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes erreicht. Maßgebend ist der Vergleich mit der tariflichen Stunden- oder Monatsvergütung ohne Zulagen und Zuschläge, wobei auch die besonderen Umstände des Falles zu berücksichtigen sind.

Ich mußte das Gerichtsurteil kürzen, weil mir auf diesem Feld nicht genügend Platz zur Verfügung steht.
Ich hoffe trotzdem, Du kannst mit meinem Beitrag etwas anfangen. Warte noch mal ab, was andere Dir dazu raten.
Liebe Grüße
Winnie

Hallo!
Ich beziehe mich auf die Regelung, die im Bezug von Arbeitslosengeld gilt: Ab dem 7. Monat der Arbeitslosigkeit ist jede Stelle zumutbar, bei der netto nach Abzug der Kosten (z.B. Fahrt zur Arbeit) mehr übrig bleibt als Arbeitslosengeld. Das wird bei „Hartz IV“ nicht anders sein; unzumutbar sind nur Jobs, bei denen die Bezahlung sittenwidrig ist. Es muß nicht unbedingt der Tariflohn gezahlt werden, es genügt der „ortsübliche Lohn“, auch wenn dieser unter Tarif liegt.
Die Arbeitsagentur ist nicht verpflichtet, solche Dinge zu prüfen - sie muß allerdings stichhaltigen Hinweisen nachgehen.
Wenn die 7,60 €/Stunde ortsüblich sind, müssen Sie den Job annehmen. Ist der Betrieb überhaupt an den Tarifvertrag gebunden? Anhand der Wochenstunden kann man das Brutto und über das Finanzamt das Netto erfragen - danach richtet sich dann (siehe oben) die Zumutbarkeit. Vielleicht läßt es sich ja auch verhandeln, daß nach der Probezeit dann mehr gezahlt wird. Als Wiedereinstieg in das Arbeitsleben ist es allemal eine Chance, oder? Ich will hier nicht belehren, doch je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto schwieriger wird es erfahrungsgemäß.
Viele Grüße und viel Erfolg bei der Jobsuche!

Hallo, Fragender2010! Da muss ich mich auch erst mal einlesen! Hat die Antwort bis zum Wochenende Zeit?

Hallo,
es tut mir leid, da habe ich keine Ahnung
lg. goldmarie

hallo,

leider wirst du den job so nehmen müssen, wie er ist. es gehört zum „system“ für weniger geld zur arbeit gezwungen zu werden. zu verdanken ist das unserer momentanen regierung, die nur für unternehmen politik macht und die kleinen leute an den hungerhaken hängt.

„friss oder stirb“ - anders ist das heute leider nicht. nimmst du den job nicht, dann adè hartzIV. du bekommst ne sperre. das enzige was du machen kannst, wenn dir der job nicht zusagt: stell dich vollkommen blöd. dann muss sich der arbeitgeber einen anderen idioten suchen, der für ihn unter tarif arbeitet. es gibt leider genug leute die das machen.

freundliche grüße,
hansemann

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an die unten aufgeführten Hilfs-Vereine zu wenden.
Ich bin im übrigen der Meinung, daß der „neue Arbeitgeber“ die ARGE betr. des Stundenlohns vorsätzlich getäuscht hat.
Beste Grüße USKO

Hilfe bei Sozialrechts-Fällen
Über folgende Institutionen kann man auch fachkundige Hilfe bekommen !
Nehmen Sie dort bitte Kontakt auf…
Tacheles e.V.
Luisenstraße 100
42103 Wuppertal
Tel: 0202 - 31 84 41
Fax: 0202 - 30 66 04
E-Mail: [email protected]
HP: www.tacheles-sozialhilfe.de
Telefonische Beratung:
Donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Tel: 0202 - 31 84 41
******************************************************
Gemeinschaft für Soziales zum Schutz gegen Hartz 4 e.V.
Haagstrasse 19
67655 Kaiserslautern
Tel: 0631 - 277 555 8
Fax: 0631 - 84 255 84
E-Mail: [email protected]
HP: www.gsh4.de/

Hallo Fragender2010,

eine rechtliche Würdigung dieses Problems kann ich leider nicht vornehmen. Hier wäre ein Anwalt für Sozialrecht oder Arbeitsrecht wohl eher der richtige Ansprechpartner.
Hier aber meine Meinung; vielleicht hilft es:
Meine Info geht dahin, dass es im Baugewerbe einen Mindestlohn gibt, der sich zwischen 9 und 11 Euro bewegt. Dieser darf meiner Meinung nach nicht unterlaufen werden, erst recht nicht von öffentlichen Stellen wie den Jobcentern etc.
Wenn ich betroffen wäre, würde ich das Arbeitsangebot für 7,60 € ablehnen. Als Begründung würde ich Sittenwidrigkeit angeben, denn die vom Arbeitsgericht angesprochene Grenze von 33% bezieht sich ja nicht auf diesen Mindestlohn, sondern auf den Tariflohn bzw. den üblichen Lohn.
Zum Beispiel:
Firma A zahlt seinen Mitarbeitern 15 Euro Stundenlohn laut Tarif. (Mindestlohn z.B. 9 Euro). In diesem Fall denke ich muss die Firma einem neuen Mitarbeiter mindestens 10 Euro zahlen, da sonst der Lohn von Arbeitsgerichten als sittenwidrig angesehen werden müsste.
Firma B zahlt seinen Mitarbeitern einen Tariflohn von 10 Euro (Mindestlohn sei hier 8,50 Euro). Jetzt liegt bereits ein sittenwidriger Lohn vor, wenn dieser Tariflohn um mehr als 15 % unterschritten wird, da der Mindestlohn ja bei 8,50 Euro liegt.
Sollte der Arbeitsvermittler dies nicht anerkennen und mit Sanktionen drohen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Arbeit annehmen (immerhin ca. 960 € netto bei 40 Stunden) und parallel dazu über einen Anwalt seine Rechte klären und gegebenenfalls vors Arbeitsgericht ziehen. (Nicht vergessen: ergänzende Leistungen und Eingliederungsbeihilfen etc. beantragen)
  2. Arbeit ablehnen wegen sittenwidrigem Lohn. Gibt es Sanktionen, sofort Widerspruch einlegen und gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht auf Weiterzahlung der vollen Leistungen bis zur Klärung beantragen.

Hilfe findet man beim Arbeitslosenzentrum, wenn es bei Euch so etwas gibt, bei der Caritas oder bei einem Fachanwalt für Sozialrecht… Eventuell kann einem auch das Sozialgericht helfen, da man ja für die erste Instanz nicht unbedingt einen Anwalt braucht.

Zum Schluss noch eine persönliche Anmerkung:
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass jeder Mensch Anrecht auf ein menschenwürdiges Einkommen hat. Daher darf es Dumpinglöhne nicht mehr geben. Ebenso bin ich gegen Hartz 4 für Arbeitgeber (zahlen die zu wenig, muss der Staat Transferleistungen (ergänzend H4) zahlen, die die Gewinne der Arbeitgeber erhöhen.).

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Franz57

Guten Tag.

Stellenangebote, bei denen das Arbeitsentgelt sittenwidrig ist oder ein vorhandener Tarifbertrag nicht eingehalten wird, sind nicht zulässig.
Die Frage ist nun, ob die Firma wo Sie sich beworben haben, an einem Tarifvertrag gebunden ist oder nicht. Zeitarbersfirmen haben z. B. Ihre eigenen Tarifverträge.

Guten Tag,
zunächst: die Stelle sollte angenommen werden, sonst drohen Sanktionen - unabhängig vom Recht.
dann: das AA darauf aufmerksam machen, dass es Ihrer Ansicht nach rechtswidrig ist, zB durch Widerspruch etc.
außerdem: ohne Anwalt/Anwältin gehts nicht. Das Gesetz sieht vor, dass Hartz IV’ler einen Beratungsschein vom Amtsgericht bekommen, der dann den Anwalt bezahlt, Selbstbeteiligung: 20 Euro.

Viele Grüße strandperle02

Hallo, Fragender2010! Hier melde ich mich noch einmal. Du hast grundsätzlich recht, dass du als Bauhelfer (Tarifgruppe 1) in den aufgeführten Neuen Bundesländern (z.B.Brandenburg) ab dem 1.7.2011 einen Mindestlohn von 9.75 € erwarten kannst. Wenn das JobCenter dennoch auf einer Beschäftigung für 7,60 € besteht, lass Dir zeigen, wo das geregelt sein soll (im SGB II oder einem anderen verbindlichen Gesetzestext). Mir ist da so ohne weiteres nicht bekannt, dass es (ausser bei Leiharbeitern) Ausnahmen vom Regeltarif gibt (also auch nicht für Hartz IV-Empfänger).
Was „droht“ dir denn das JobCenter an, wenn du das Angebot ablehnst?
Wohnst Du in der Nähe von Berlin? Dann könnten wir uns ja evtl. mal zusammensetzen?

Hallöchen.
Erstmal: Es tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte. Habe z. Z. Probleme m.dem Internetzugang und komme nicht immer ins Internet.
Leider kann ich die gestellte Frage auch nicht beantworten. Aber ich möchte den Hinweis auf folg.Forum geben: (ist bereits der Link wegen Zumutbarkeit)
http://hartz.info/index.php?topic=4593.0

Im Forum findet man etliche Informationen rund ums Thema H4. Es gibt auch Mentoren und Moderatoren. Dort tummeln sich u. a. auch Rechtsanwälte, die einem wirklich weiterhelfen können und werden. Es lohnt sich dort mal zu recherchieren und natürlich können auch gezielte Fragen gestellt werden. Die Anmeldung ist kostenlos und lohnt sich auf jeden Fall, denn es gibt ja immer wieder Fragen zu H4. Liebe Grüße Paco

Hallo an Alle,

vielen Dank für die vielen Antworten und Meinungen. Hat mir sehr viel geholfen.

Gute Nachricht…der Arbeitgeber hat sich an den Stundenlohn der „Ausschreibung“ gehalten. Also alles ist in bester Ordnung!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Hallo.
Na, das sind dann ja auch mal gute Nachrichten!!!
Alles Gute und viel Glück.
LG Paco

Du musst den Job annehmen, da der angebotene Lohn nicht 30% unter Tarif liegt.
MfG