Hallo,
wie ist das eigentlich mit dem Mindestlohn in manchen Branchen. Ich hab im Internet gelesen, dass für bestimmte Branchen, z. B. Gebäudereiniger ab 1.1.2015 ein Mindestlohn von 9,55 €/Stunde gilt. Ab 1.1.2015 gilt ja nun ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 €/Stunde. Wenn nun ab Anfang nächsten Jahres jemand eine Putzhilfe beschäftigt, muss der dann eigentlich die 8,50 €/Stunde zahlen oder 9,55 €/Stunde an sie zahlen? Gilt der, der die Putzhilfe beschäftigt, dann als Gebäudereiniger?
Und wie ist es denn mit Verträgen, wo keine bestimmte Arbeitszeit im Arbeitsvetrag festgelegt ist. Soll ja oft so sein, dass z. B. Reinigungskräfte in Hotels nach Anzahl der geputzen Zimmer bezahlt werden. Man kann natürlich sagen, pro Zimmer erhält die Reinigungskraft bestimmten Betrag und hat dafür bestimmte Zeit, damit man auf den Mindestlohn kommt. Wer kontrolliert eigentlich, ob die angesetzte Putzzeit je Zimmer angemessen ist? Man kann natürlich alles nach unten rechnen. Oder dürfen solche Veträge nur noch nach geleisteter Zeit abgeschlossen werden?
Vielen Dank im voraus für eure Meinung hierzu.
Robert
Hallo,
Hallo,
wie ist das eigentlich mit dem Mindestlohn in manchen
Branchen. Ich hab im Internet gelesen, dass für bestimmte
Branchen, z. B. Gebäudereiniger ab 1.1.2015 ein Mindestlohn
von 9,55 €/Stunde gilt. Ab 1.1.2015 gilt ja nun ein
gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 €/Stunde. Wenn nun ab Anfang
nächsten Jahres jemand eine Putzhilfe beschäftigt, muss der
dann eigentlich die 8,50 €/Stunde zahlen oder 9,55 €/Stunde an
sie zahlen? Gilt der, der die Putzhilfe beschäftigt, dann als
Gebäudereiniger?
Gebäudereinigerhandwerk und private Dienstleistungen sind zwei verschiedene „Branchen“. Sollte ein Mindestlohn per allgemeinverbindlichem Tarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk gelten, heißt das nicht, daß dieser auch für Verträge für Dienstleistungen in Privathaushalten gilt.
Und wie ist es denn mit Verträgen, wo keine bestimmte
Arbeitszeit im Arbeitsvetrag festgelegt ist. Soll ja oft so
sein, dass z. B. Reinigungskräfte in Hotels nach Anzahl der
geputzen Zimmer bezahlt werden. Man kann natürlich sagen, pro
Zimmer erhält die Reinigungskraft bestimmten Betrag und hat
dafür bestimmte Zeit, damit man auf den Mindestlohn kommt. Wer
kontrolliert eigentlich, ob die angesetzte Putzzeit je Zimmer
angemessen ist? Man kann natürlich alles nach unten rechnen.
Oder dürfen solche Veträge nur noch nach geleisteter Zeit
abgeschlossen werden?
Derartige Arbeitsverträge sind idR rechtswidrig. Dazu gibt es mittlerweile auch Rechtsprechung.
Grundsätzlich muß der weit überwiegende Vergütungsteil bei Arbeitsverträgen fixiert sein. Für das Erreichen von Leistungszielen dürfen lediglich Zuschläge bezahlt werden.
Die Betroffenen sollten umgehend einen Fachmenschen für arbeitsrecht aufsuchen.
Vielen Dank im voraus für eure Meinung hierzu.
Robert
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
jetzt ist mir das klar. Danke für die schnelle Antwort.
Robert