Hallo,
für die Zeitarbeitsbranche wurden ja auch Tarifverträge geschlossen, die einen Mindestlohn garantieren. Nun ist zu lesen, dass es für Ost und West Bundesländer unterschiedliche Lohnuntergrenzen gibt. Was gilt nun konkret für (West-) Berlin in der Zeitarbeit? Wurde da ganz Berlin in die ehemalige DDR eingemeindet? In einigen Zeitarbeitsbranchen ja wohl nicht! So heißt es also:
"Das Bundesarbeitsministerium erlässt die entsprechende Verordnung. Das Kabinett hat davon Kenntnis genommen. Wenn die Verordnung zum 01.01.2012 in Kraft tritt, gelten für die Zeitarbeit folgende Mindestlöhne:
vom 01.01.2012 bis zum 31.10.2012
a) in den neuen Ländern: 7,01 Euro,
b) in den übrigen Bundesländern: 7,89 Euro"
Danke!
Gruß jetme