ein Arbeitnehmer erhält den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84€, muss für die Arbeit aber sein eigenes Auto nutzen und erhält hierfür keine Kompensation.
Ist dies mit dem Mindestlohngesetz vereinbar oder müssen die Kosten für das Auto vom Lohn abgezogen werden? Wie würde es sich verhalten, wenn der Arbeitnehmer statt dem Auto sein Fahrrad nutzen würde. Auch hier fallen ja Kosten an.
wenn das Auto für die Tätigkeit zwingend notwendig ist, dann ist es ein Arbeitsmittel.
Und Arbeitsmittel hat der AG grundsätzlich kostenfrei bereitzustellen oder aber für vom AN gestellte Arbeitsmittel eine angemessene Entschädigung zu zahlen.
Danke für die Antwort. Woraus ergibt sich diese Pflicht denn? Vom Gefühl her würde ich dir da sofort zustimmen, aber damit komme ich ja leider nicht weiter.
lt. ständiger Rechtsprechung ist § 670 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__670.html
auf Arbeitsverhältnisse anwendbar. Dabei ist der „Beauftragte“ gleich AN und der „Auftraggeber“ gleich AG zu setzen.
Das BAG hat dies in der aktuellsten mir bekannten Entscheidung am Beispiel eines Fachbuches im Wert von 14,36€ nochmals dargelegt (BAG vom 12.3.2013, 9 AZR 455/11): https://openjur.de/u/620287.html