Hallo!
Nehmen wir mal an, jemand arbeitet auf 450€-Basis, der AG
zahlt keine Lohnvortzahlung im Krankheitsfall und auch keine
Lohnfortzahlung bei Urlaub.
Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit greift das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) und für den Urlaub das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Beide Gesetze gelten für alle Arbeitnehmer, natürlich auch für Minijobber. Es gibt keinen Gestaltungsfreiraum zur Umgehung der gesetzlichen Mindeststandards.
Manche Arbeitgeber versuchen es trotzdem und nutzen dabei die Angst der Mitarbeiter vor Jobverlust. Wer nicht mitspielt, fliegt 'raus. Dies entweder fristlos, wobei ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund vorgeschoben wird oder mit nichtiger Kündigung, weil der Chef zu dumm ist, eine rechtswirksame Kündigung zustande zu bringen oder durch Übertölpeln des Arbeitnehmers mit einer Aufhebungsvereinbarung, die Sanktionen gegen den Arbeitnehmer durch Arbeitsagentur oder Jobcenter zur Folge hat.
Auf diese Weise werden die illegalen Praktiken in manchen Unternehmen jahrelang durchgezogen. In einem mir bekannten Fall übten sogar betroffene Mitarbeiter auf Kollegen Druck aus, die sich wehren wollen, weil der Chef ihnen immer wieder klar machte, dass er den Laden schließt und alle arbeitslos werden, sobald sich jemand mausig macht. Weil aber solche Unternehmer regelmäßig auch an anderen Stellen Dreck am Stecken haben, sind die Arbeitsplätze ohnehin nicht von Dauer. Danach ist vom früheren Chef nichts mehr zu holen. So führt kein Weg daran vorbei, dass betroffene Arbeitnehmer sofort ihre Rechte geltend machen und bei sich uneinsichtig zeigendem Chef vor dem Arbeitsgericht klagen. Die Sache ist danach ganz schnell erledigt, weil das Arbeitsgericht den ersten Verhandlungstermin binnen 4 Wochen ansetzt.
Gruß
Wolfgang