Mindestlohn und Geringverdiener

Hallo,

angenommen, ein AG unterschreitet den Mindestlohn, dann zahlt er doch auch zu wenig Steuern und SozVAbg.

Nehmen wir mal an, jemand arbeitet auf 450€-Basis, der AG zahlt keine Lohnvortzahlung im Krankheitsfall und auch keine Lohnfortzahlung bei Urlaub.

Würde das dann auch als Unterschreitung des Mindestlohns zählen?

Gruß

Holygrail

Ja und Ja

RS99

Hallo,

also beides halte ich frür nicht mit geltendem Recht vereinbar.

Sowohl die Lohnfortzahlung, als auch der Urlaub sind gesetzlich geregelt, das kann sich ein Arbeitgeber nicht wirklich „zurecht biegen“.

Insofern hat das mit dem Mindestlohn nicht zu tun…

Gruß

Hallo!

Nehmen wir mal an, jemand arbeitet auf 450€-Basis, der AG
zahlt keine Lohnvortzahlung im Krankheitsfall und auch keine
Lohnfortzahlung bei Urlaub.

Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit greift das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) und für den Urlaub das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Beide Gesetze gelten für alle Arbeitnehmer, natürlich auch für Minijobber. Es gibt keinen Gestaltungsfreiraum zur Umgehung der gesetzlichen Mindeststandards.

Manche Arbeitgeber versuchen es trotzdem und nutzen dabei die Angst der Mitarbeiter vor Jobverlust. Wer nicht mitspielt, fliegt 'raus. Dies entweder fristlos, wobei ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund vorgeschoben wird oder mit nichtiger Kündigung, weil der Chef zu dumm ist, eine rechtswirksame Kündigung zustande zu bringen oder durch Übertölpeln des Arbeitnehmers mit einer Aufhebungsvereinbarung, die Sanktionen gegen den Arbeitnehmer durch Arbeitsagentur oder Jobcenter zur Folge hat.

Auf diese Weise werden die illegalen Praktiken in manchen Unternehmen jahrelang durchgezogen. In einem mir bekannten Fall übten sogar betroffene Mitarbeiter auf Kollegen Druck aus, die sich wehren wollen, weil der Chef ihnen immer wieder klar machte, dass er den Laden schließt und alle arbeitslos werden, sobald sich jemand mausig macht. Weil aber solche Unternehmer regelmäßig auch an anderen Stellen Dreck am Stecken haben, sind die Arbeitsplätze ohnehin nicht von Dauer. Danach ist vom früheren Chef nichts mehr zu holen. So führt kein Weg daran vorbei, dass betroffene Arbeitnehmer sofort ihre Rechte geltend machen und bei sich uneinsichtig zeigendem Chef vor dem Arbeitsgericht klagen. Die Sache ist danach ganz schnell erledigt, weil das Arbeitsgericht den ersten Verhandlungstermin binnen 4 Wochen ansetzt.

Gruß
Wolfgang

Servus,

inwiefern sollte hier bei vier Wochenstunden ein Mindestlohn unterschritten werden?

Schöne Grüße

MM

Abend,

inwiefern sollte hier bei vier Wochenstunden ein Mindestlohn
unterschritten werden?

es ist doch vollkommen egal wie viel ich arbeite. Wenn ich einen 450 Euro Job habe, dann ist der tarifliche Lohn zu zahlen wie bei einem Festangestellten auch. Ebenso, wenn es in dieser Berufssparte so was gibt, Nacht,- Sonntag,- und Feiertagszulage.

Dies ist auch der Grund, warum eigentlich ein 450 Eurojobler für den AG vollkommen unrentabel ist.

Er kann / darf gar nicht so viel Stunden arbeiten, damit Du als Ag ordentlichen Gewinn mit Ihm machst. Das geht nur wenn ich ihn bescheiße, indem ich weder Mindestlohn, noch Lohnfortzahlung, noch Urlaub oder sonstiges zahle.

Grüße RS99

Schöne Grüße

MM

Servus,

worauf auch immer sich Deine beiden „Ja“ bezogen haben: Jedenfalls ist es bei 450 € / Monat keineswegs gesagt, dass ein gesetzlicher oder tariflicher Mindestlohn unterschritten wird. Das hängt davon ab, wie viele Stunden für die 450 € gearbeitet werden.

In welchem Zusammenhang ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer sinnvoll z.B. 8 h / Woche einsetzt, kann man ihm wohl selber überlassen - mir fallen da einige Konstellationen ein, in denen das rentabel ist.

Jo, und dass ein Unternehmen allein dadurch tarifgebunden ist, dass dort Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist glaub ich auch nicht so ganz gesichert.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Abend,

worauf auch immer sich Deine beiden „Ja“ bezogen haben:
Jedenfalls ist es bei 450 € / Monat keineswegs gesagt, dass
ein gesetzlicher oder tariflicher Mindestlohn unterschritten
wird. Das hängt davon ab, wie viele Stunden für die 450 €
gearbeitet werden.

meine erstes Ja bezog sich auf:

angenommen, ein AG unterschreitet den Mindestlohn, dann zahlt er doch auch zu wenig Steuern und SozVAbg.

mein zweites Ja bezog sich auf:

Nehmen wir mal an, jemand arbeitet auf 450€-Basis, der AG zahlt keine Lohnvortzahlung im Krankheitsfall und auch keine Lohnfortzahlung bei Urlaub. Würde das dann auch als Unterschreitung des Mindestlohns zählen?

Und mehr hab ich nicht beantwortet.

In der Frage wird ja ausdrücklich auf Tariflohn und anderes hingewiesen.
Also stimmen beide Ja.

Grüße RS99