Mindestlohndebatte

Hi!

Vor ein paar Tagen bekam ich beim Einkaufen einen Flugzettel der blau-gelben Partei (hier in Niedersachsen steht die Landtagswahl ja unmittelbar bevor) in die Hand gedrückt, wo u.a. die Gefahr von Arbeitsplatzverlusten durch Einführung von Mindestlohn beschrieben wurde. Deshalb, so die Aussage der F.D.P., sei man gegen einen gesetzlichen Mindestlohn und für freie tarifliche Regelungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern.

Ich möchte hier nicht auf Sinn oder Unsinn von Mindestlohnregelungen und den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt eingehen, sondern euch die Reaktion des F.D.P.-Wahlkandidaten auf meine Frage an ihn schildern. Ich fragte ihn sinngemäß: „Wenn die F.D.P. gegen gesetzliche Mindestlohnregelungen sei, dann müsste er als möglicher Landtagsabgeordneter doch eigentlich für eine leistungsbezogene Bezahlung der Parlamentarier sein und nicht für einen gesetzlich geregelten Mindestlohn, der sich »Diäten« schimpft.“ - Der F.D.P.-Mann guckte einen Moment lang etwas pikiert und ließ mich dann einfach stehen.

Frage also: Sind Politiker-Diäten nicht auch so etwas wie gesetzlich geregelte Mindestlöhne? :wink:

Grüße
Heinrich

Bestechungsschutzgebühr

Frage also: Sind Politiker-Diäten nicht auch so etwas wie
gesetzlich geregelte Mindestlöhne?

Gegenüber vergleichbaren Positionen in der „freien Wirtschaft“ könnten sie als Gehaltsstabilisator wirken. Wobei in diesen Positionen es ja nicht Gehalt heisst, sondern Schmerzensgeld.

Und die Besoldung der Abgeordneten soll eigentlich (wenn sie denn nicht leider in Praxi zur Parteienfinanzierung beitragen) die Unabhängigkeit des einzelnen Abgeordneten gesichert werden.

Gruß

Stefan

Moin,

„Wenn die F.D.P. gegen gesetzliche Mindestlohnregelungen sei,
dann müsste er als möglicher Landtagsabgeordneter doch eigent-
lich für eine leistungsbezogene Bezahlung der Parlamentarier
sein und nicht für einen gesetzlich geregelten Mindestlohn,
der sich »Diäten« schimpft.“

Frage also: Sind Politiker-Diäten nicht auch so etwas wie
gesetzlich geregelte Mindestlöhne? :wink:

Mir tun alle Politiker leid, die statt ernsthafter Sachfragen
solch einen polemischen Müll serviert bekommen.

Letztlich spricht diese Fragestellung nur gegen den Fragesteller.

Viele Grüße

Jake

Hallo,

F.D.P.

die Partei heißt seit knapp sieben Jahren FDP.

Gruß
Christian

P.S.
Die Frage finde ich auch ein bißchen dämlich. So wie Du argumentierst, wäre jede Art von (tarif)vertraglich oder gesetzlich vorgegebenem Einkommen ein Mindestlohn.

und ließ mich dann einfach stehen.

Was ich - kein FDP Wähler - durchaus versteen kann…

Hi!

So wie Du
argumentierst, wäre jede Art von (tarif)vertraglich oder
gesetzlich vorgegebenem Einkommen ein Mindestlohn.

(tarif)vertraglich ist eine Vereinbarungssache zwischen zwei Verhandlungsparteien

Gesetzlich festgelegte Einkommen entsprechen nach meinem Dafürhalten durchaus der Definition von „Mindestlohn“. Da Bundes- und Landtagsabgeordnete ihre Diäten eigenverantwortlich bestimmen, kann von einem Verhandlungsergebnis wie bei Tarifen wirklich nicht die Rede sein. Es ist eine politische Entscheidung - Mindestlohn eben. Und wenn es an die eigene Geldbörse geht, reagieren Politiker offensichtlich anders, als sie uns mit ihren Wahlkampfparolen Glauben machen wollen.

Grüße
Heinrich

Guten mittag,

So wie Du
argumentierst, wäre jede Art von (tarif)vertraglich oder
gesetzlich vorgegebenem Einkommen ein Mindestlohn.

(tarif)vertraglich ist eine Vereinbarungssache zwischen zwei
Verhandlungsparteien

Gesetzlich festgelegte Einkommen entsprechen nach meinem
Dafürhalten durchaus der Definition von „Mindestlohn“. Da
Bundes- und Landtagsabgeordnete ihre Diäten
eigenverantwortlich bestimmen, kann von einem
Verhandlungsergebnis wie bei Tarifen wirklich nicht die Rede
sein. Es ist eine politische Entscheidung - Mindestlohn eben.

diese Theorie ist so absurd, daß ich gar nicht weiß, wo ich ansetzen soll.

Versuchen wir es mit dem Grund für eine starre Regelung: Der Staat darf nur aufgrund eines Gesetzes handeln. Die Auszahlung von Diäten ist eine Handlung, also via Gesetz zu regeln, so geschehen mit dem Abgeordnetengesetz (§ 11).

Der Begriff Mindestlohn ist weiterhin so belegt, daß damit eine Bezahlung am unteren Ende der Gehaltsleiter gemeint ist. Davon kann bei den Abgeordnetenbezügen nicht der Fall sein.

Der Mindestlohn dient außerdem dazu, Arbeitnehmer auf einem von Überkapazitäten und ausländischer Konkurrenz geprägten Markt, eine Beschäftigung von Mitarbeitern, die sich mangels Ausbildung, Lobby oder Sprachkenntnisse nicht hinreichend durchsetzen können, zu extrem niedrigen Gehältern zu verhindern. Auch das trifft bei den Diäten nicht zu.

Gesetzliche und tarifliche Gehaltstabellen gibt es in vielen Bereichen. Individuelle Abweichungen werden dann mit dem Vorgesetzten ausgehandelt. Mit wem sollte ein Abgeordneter verhandeln? Mit dem Volk?

Gruß
C.

Hi!

(ich nochmal - blöderweise …)

Versuchen wir es mit dem Grund für eine starre Regelung: Der
Staat darf nur aufgrund eines Gesetzes handeln. Die Auszahlung
von Diäten ist eine Handlung, also via Gesetz zu regeln, so
geschehen mit dem Abgeordnetengesetz (§ 11).

Richtig. Sehe ich auch so.

Der Begriff Mindestlohn ist weiterhin so belegt, daß damit
eine Bezahlung am unteren Ende der Gehaltsleiter gemeint ist.
Davon kann bei den Abgeordnetenbezügen nicht der Fall sein.

Da weiche ich mit meiner Meinung schon mal ab. Der Begriff Mindestlohn ist für mich nichts weiter als eine per Gesetz festgelegte Gehaltsgrenze, unterhalb derer nicht bezahlt werden darf - das wäre dann ein Gesetzesverstoß. Der Bezug zum unteren Ende der Gehaltsleiter ist allenfalls durch die aktuelle Diskussion gegeben - genau so wäre aber auch ein Mindestglohn für qualifizierte Arbeitnehmer, selbst für Führungskräfte denkbar. Oder eben für Politiker: nach unten gesockelt, nach oben frei.

Die ausschlaggebenden Kriterien sind also: fixe Untergrenze und gesetzlich geregelt.

Der Mindestlohn dient außerdem dazu, Arbeitnehmer auf einem
von Überkapazitäten und ausländischer Konkurrenz geprägten
Markt, eine Beschäftigung von Mitarbeitern, die sich mangels
Ausbildung, Lobby oder Sprachkenntnisse nicht hinreichend
durchsetzen können, zu extrem niedrigen Gehältern zu
verhindern. Auch das trifft bei den Diäten nicht zu.

Das ist eine - aber auch nur eine - mögliche Intention. Untergrenzen beim Einkommen gibt es ja auch woanders, etwa bei den Renten, der Sozialhilfe usw. So wäre vorstellbar, einen Mindestlohn auf nationaler Ebene unabhängig vom Beruf festzulegen, um einen Abstand zu Hartz-IV zu haben (es geht hier nicht darum, ob das wirtschaftlich Sinn macht, sondern nur um die Definition des Begriffes Mindestlohn).

Mindestlöhne sind in den USA z.B. im Sport bekannt. Dort legen Sportverbände fest, wie viel ein Sportler mindestens verdienen muss. Das hat nicht gesetzlichen Charakter, aber es bindend entsprechend. Und es dürfte sich auch nicht am unteren Ende der nationalen Gehaltsskala bewegen. Mindestlohn ist also kein Synonym für Niedriglohn.

Grüße
Heinrich

Hi!

Da weiche ich mit meiner Meinung schon mal ab.

Was tut die zur Sache?

http://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohn
http://presse.verdi.de/pressemitteilungen/showNews?i…

LG
Guido