Dann lass das deine Tocheter selber erfragen oder im Internet nachschauen, damit die etwas selbständiger wird.
Bin ja nicht so
Der Mindestlohn gilt nicht
für bestimmte Praktika (s. dazu weiter unten unter VI.),für ehrenamtliche Tätigkeiten,für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nach mindestens einem Jahr Arbeitslosigkeit,für Auszubildende undbei einer (der eigentlichen Berufsausbildung vorgelagerten, von der
Arbeitsagentur nach § 54a SGB III geförderten) Einstiegsqualifizierung
oder bei einer Berufsausbildungsvorbereitung i. S. der §§ 68 bis 70 Berufsbildungsgesetz.
Er gilt auch nach 6 Monaten nicht. Die Tochter ist gerade erst 17 geworden, dann gilt der Mindestlohn erst im nächsten Jahr, wenn sie 18 wird, wahrscheinlich wieder im Sommer.
mit abgeschlossener Berufsausbildung gilt der Milo auch für eine 17 jährige (Punkt) Lese doch mal gaaanz speziell § 22 Abs. 2 MiloG und überlege mal sorgfältig!
Eine abgeschlossene Berufsausbildung mit gerade(!) 17 ist unwahrscheinlich.
10 Jahre Regelschule plus 2 Jahre Mindestausbildungszeit (für niedrig qualifizierte Berufe) sind hier nur bei Früheinschulung mit 5 Jahren gerade mal so möglich.
anscheinend so wahrscheinlich dass diese Bevölkerungsgruppe bei der Gesetzgebung berücksichtigt wurde. Im Übrigen gibt es in den meisten Bundesländern nur 9 Jahre Schulpflicht
… für die Vollzeitschulpflicht, die durch andere Schulpflichten verlängert werden. IdR: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. 3 Jahre Berufschulpflicht
„Komische“ Ausreisser, die gesamte Schulpflichtdauer betreffend, gibt es tatsächlich.
Damit könnte man z. B im Saarland, Hessen oder Hamburg mit Anfang 17 tatsächlich eine abgeschlossene Berufsausbildung (in ganz wenigen Berufen mit nur 2 Jahren Ausbildungsdauer) haben, die zum Bezug des Mindestlohns berechtigt.
Wenn du solche eine dämliche Äußerung tätigst und offenbar nicht begreifen willst, dass eine sehr kleine Gruppe gesetzlich abgedeckt wurde, die in der Regel kurz vor der Volljährigkeit steht, dann musst du dir auch solche Rückfragen gefallen lassen.
Es wurde ausdrücklich auf die Unwahrscheinlichkeit der abgeschlossenen Ausbildung mit gerade(!) 17 hingewiesen und genau darauf hast du reagiert.
Antworten musst du natürlich nicht, da die Frage rhetorischer Natur war und Naseweis bereits eibne erschöpfend korrekte Antwort gegeben hat.
ich weiß nicht genau worauf du hinaus willst… aber ich kann an meinen Antworten weder etwas falsches noch etwas dämliches finden. Wenn bei der Gesetzgebung eine Bevölkerungsgruppe unter 18 mit abgeschlossener Berufsausbildung gesondert behandelt wird und du das dämlich, unwahrscheinlich oder sonst was findest ist das nicht mein Problem. Da musst du dich bei den Politikern ausheulen.
Was mich viel mehr interessieren würde ist die Frage warum du dir die Mühe machst so einen sinnfreien Kommentar abzugeben ?
ich weiß nicht genau worauf du hinaus willst… aber ich kann an meinen Antworten weder etwas falsches noch etwas dämliches finden. Wenn bei der Gesetzgebung eine Bevölkerungsgruppe unter 18 mit abgeschlossener Berufsausbildung gesondert behandelt wird und du das dämlich, unwahrscheinlich oder sonst was findest ist das nicht mein Problem. Da musst du dich bei den Politikern ausheulen.
Was mich viel mehr interessieren würde ist die Frage warum du dir die Mühe machst so einen sinnfreien Kommentar abzugeben ?