Hallo, ein Mieter hat sich zum 1.10. eine Wohnung angemietet. In dem Mietvertrag ist eine Mindestmietdauer von einem Jahr vorgesehen. Dies wusste der Mieter. Nach knapp drei Wochen merkt er nun, dass die Wohnung viel zu laut ist (Straßenlärm etc). Ein Wohnen mit offenem Fenster ist nicht machbar, nur wenn keiner in der Wohnung ist, kann das Fenster geöffnet werden.
Kann er Mietvetrag mit irgendwelchen Gründen gekündigt werden, also vorzeitig, oder muss mit dem Vermieter eine Abmachung getroffen werden?
Hallo, ein Mieter hat sich zum 1.10. eine Wohnung angemietet.
In dem Mietvertrag ist eine Mindestmietdauer von einem Jahr
vorgesehen. Dies wusste der Mieter. Nach knapp drei Wochen
merkt er nun, dass die Wohnung viel zu laut ist (Straßenlärm
etc). Ein Wohnen mit offenem Fenster ist nicht machbar, nur
wenn keiner in der Wohnung ist, kann das Fenster geöffnet
werden.
Kann er Mietvetrag mit irgendwelchen Gründen gekündigt werden,
also vorzeitig, oder muss mit dem Vermieter eine Abmachung
getroffen werden?
Hier gilt daselbe wie weiter unten zur Frage des Zeitmietvertrages.