Mindestmietdauer von 2 Jahren zulässig?

Hallo,
Habe Ende Januar (Mietvertrag beginnend am 01.02.2015) einen Mietvertrag unterschrieben, der beinhaltet, eine Mindestmietdauer von 2 Jahren.
Jetzt ist es allerdings so das sich neues bei mir ergeben hat und ich vorzeitig den Mietvertrag kündigen möchte. (wegen Job Umzug, ca 100 km von mir entfernt ).
Kann dann wenn ich aus dieser Wohnung ausziehe keine doppelte Miete zahlen.
Komm ich vorzeitig irgendwie aus dem Mietverhältnis raus? Muss ein VM einen Nachmieter / Untermieter akzeptieren?
Desweiteren ist es so, dass ich immer wieder Ärger mit den anderen Mietern habe (meine Kinder wären zu laut, wobei ich aber sagen muss das dieses Haus sehr hellhörig ist und ich sie morgens, an den Wochenenden, versuche, solange wie möglich zu ruhig zu halten)
Kann ich irgendwas tun??
Um eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Wie immer: Reden mit die Lajt. Das hilft garantiert.

Schöne Grüße

MM

würde vielleicht nach Auszug ruhiger werden; einfach mit dem Vermieter über den geplanten Umzug reden, vielleicht entlässt er dich vorzeitig aus dem Mietverhältniss; Reden hilft ungemein.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/befristeter-mietvertrag.html

Ob es ein Zeitmietvertrag ist ?

Eine beiderseits vereinbarte Mindestmietzeit,bzw. ein Kündigungsauschluss innerhalb der ersten 2 Jahre ist etwas anderes.

vorne Weg, eine Mindestmietdauer von 2 Jahren ist zulässig. Maximal erlaubte Mindestdauer incl. Kündigungsfrist liegt bei 4 Jahren.

Nachmieter muss der Vermieter nicht Akzeptieren, einen Solventen und Seriösen Nachmieter vorzustellen kann aber helfen, vorher aber bitte mit den Vermieter reden.

Hallo,

die meisten Fragen wurden dir ja schon beantwortet.

Diese direkte Antwort fehlt aber noch:

Wenn der Vermieter keinen Nachmieter akzeptiert und sich auch durch gutes Zureden nicht erweichen läßt, mußt du leider deinen Teil des Vertrages leisten, sprich: die vollen zwei Jahre die Miete bezahlen.

Gruß
Christian