Hallo,
ist es rechtswirksam, wenn im Mietvertrag steht, dass man mindestens 2 Jahre in der Wohnung wohnen muss und vorher nicht kuendigen darf?
danke
coraeins
Hallo,
ist es rechtswirksam, wenn im Mietvertrag steht, dass man mindestens 2 Jahre in der Wohnung wohnen muss und vorher nicht kuendigen darf?
danke
coraeins
Auch hallo.
ist es rechtswirksam, wenn im Mietvertrag steht, dass man
mindestens 2 Jahre in der Wohnung wohnen muss und vorher :nicht kuendigen darf?
Ja: FAQ:1316
Man muss aber nicht in der Wohnung wohnen 
HTH
mfg M.L.
Ja: FAQ:1316
Die obere Grenze für den Kündigungsverzicht liegt übrigens bei vier Jahren. Siehe aktuellstes BGH Urteil VIII ZR 257/04
mfg M.L.