Mindestmietwohnzeit?!

Ist es rechtens vertraglich eine Mindestmietwohnzeit von einem Jahr zu vereinbaren?

Und ist der Mieter verpflichtet sich daran zu halten wenn er diesen Vertrag unterschrieben hat? Oder muss er sich lediglich an die gängigen drei Monate Kündigungsfrist halten?

Hallo,

ein Freund von mir hatte auch eine Mindestmietwohnzeit. Wenn er die Wohnung früher Kündigen will, muss er auf eigene Kosten einen Nachmieter suchen. Ich glaube das ist erlaubt.

ein Freund von mir hatte auch eine Mindestmietwohnzeit. Wenn
er die Wohnung früher Kündigen will, muss er auf eigene Kosten
einen Nachmieter suchen. Ich glaube das ist erlaubt.

Der Nachmietersuche muss der VM zustimmen, ich glaube hier im Forum schon oft gelesen zu haben, dass der VM das ablehnen kann.

Gruß,
-Efchen

Hallo,

es ist folgendes zu beachten:

Der Kündigungsauschluß darf nicht länger als 4 Jahre dauern und muss für beide gelten.

Wenn Zeitspanne länger- unwirksam (BGH-Ureil 2004 und 2005). Ausnahme: Staffelmietvereinbarun.

Dann ist zu entscheiden ob das ganze ein Formularmietvertrag oder eine Individualvereinbarung war. Musst Du mal prüfen.

Gruß
joy

Hallo,

ja, es ist erlaubt in einem Mietvertrag über einen bestimmten Zeitraum zu vereinbaren, das vorher nicht gekündigt werden darf.

Will der Mieter trotzdem vorzeitig ausziehen muss er mit dem VM verhandeln und die Zustimmung einholen - bitte immer schriftlich -
wenn er einen Nachmieter stellen will.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]