Hallo,
mal ganz theoretisch stünde in einem Mietvertrag (formelhaft und nicht individuell vereinbart bzw. hanschriftlich oder so): „Die Mietdauer beträgt mindestens ein Jahr. Danach beträt die Kündigungsfrist für beide Mietparteinen 3 Monate und ist in schriftlicher Form vorzunehmen?“ Würde das auf einen zulässigen gegenseitigen Verzicht der Kündigungsfrist hinauslaufen oder ist dies tatsächlich eine nicht zulässige Mindestmietdauer und die Kündigung mit dreimonatiger Frist trotzdem möglich? Die hypothetische ist Studentin und möchte praktikumsbedingt vor diesem Jahr umziehen.
Grüße