ich wollte mal fragen wie das so mit der Mindestschornsteinhöhe in D aussieht. Gibt es da ne Mindesthöhe? Gibt es Unterschiede zwischen Häusern und Reihenhäusern?
Und ganz wichtig: Was wenn sich Jemand durch Rauch belästigt fühlt, das Ding aber abgenommen ist?
Hab da natürlich keinerlei persönlichen Bezug, frage aus reinem Interesse.
Danke schonmal für die Hilfsbereitschaft.
ob es bundesweite Vorschriften gibt, kann ich nicht sagen. Aber jede Region hat Bezirksschornsteinfegermeister, die sowohl den Rohbau abnehmen als auch die Genehmigung für den Anschluß von Feuerstätten an diesen Schornsteinen erteilen. Da es dazu immer auf den Bautyp ankommt und auf das Feuermaterial, kann pauschal Deine Frage nicht beantwortet werden.
Nur der Schornsteinfeger könnte auch im Falle eines genehmigten Bauteils dessen Funktionsfähigkeit überprüfen, wenn sich z. B. Anwohner belästigt fühlen.
Schönen Sonntag wünscht BM
ergänzung:es ist ein bestimmter abstand zum dach(gauben) ein
zu halten und der rauch sollte ungehindert nach oben abziehen
können.
Gut, danke euch beiden dafür schonmal. Aber was ist eig, wenn durch Wind der Qualm nicht abziehen kann? Ist das dann ein Fall wo etwas an der Konstruktion geändert werden muss, oder wie ist das so?
Interessant, dachte immer sowas währe sowas wie höhere Gewaalt oder so, naja… Hast du vlt einen Teil im Gesetzestext, wo ich das nachschlagen kann?wär auch noch ganz interessant…
Interessant, dachte immer sowas währe sowas wie höhere Gewaalt
oder so, naja… Hast du vlt einen Teil im Gesetzestext, wo
ich das nachschlagen kann?wär auch noch ganz interessant…
du solltest den bezirksschornsteinfeger einschalten.
du solltest den bezirksschornsteinfeger einschalten.
Naja, ich will die Zeit von dem Herrn ja nicht mit einer Interessenssache belästigen. Es geht ja hier nicht um einen akuten Streit mit dem Nachbarn. ^^
ja die gibt es…
In den Entsprechenden Normen sind für die verschiedenen
Heizungsarten:
-Kohleheizungen
-Ölheizungen
-Gasheizungen
die Bauvorschriften für die Schornsteine genau festgelegt.
Überwacht werden diese Vorschriften vom Bezirksschornsteinfegermeister
der hier gleichzeitig als „Verlängerter Arm“ der Gemeinden als
„Amtsperson“ tätig ist.