Hallo, gibt es Vorschriften für Mietwohnungen, die einen Mindeststandard erzwingen? Und müssen diese auch dann nachträglich erfüllt werden, falls bei Abschluss des Mietvertrages die Situation klar war?
Im speziellen interessiert mich:
Muss der Vermieter Abstellfläche bereitstellen (z.B. halbe Treppe oder Kellerräume) und wie gross wäre diese dann?
Muss eine Heizungsanlage mit Wärmemengenzählern ausgerüstet werden, sodass jede Wohneinheit seperat abgerechnet werden kann? Hier ist es ja auch so, dass es den Mietern eventuell durchaus Recht sein kann ohne diese zu leben, da Wärmemengenzähler bzw. deren Abrechnung durch Vertragsfirmen ja kein unerheblicher Kostenfaktor sind (der ja über die Nebenkosten voll vom Mieter getragen wird).
vielen Dank im Vorraus
Michael
Hallo Michael,
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl05188…
… wusste nicht, dass man so ein Recht in Frage stellen kann?
Auf dieser Seite findest du jede Menge Hinweise - musst ja keinen Artikel kaufen - kannst die Urteile auch über die zuständigen Gerichte abrufen. AZ links oben vor dem Text.
Wegen Heizungsablesemöglichkeiten hatte ich mich vor Jahren mal kundig gemacht. Da war nur bei einem Haus in dem neben dem Vermieter mehr als ein Mieter wohnt, eine Heizungsablesemöglichkeit zwingend vorgeschrieben.
Aber wenn diese nicht vohanden sind - das gibt Zoff ohne Ende. Einer fühlt sich immer benachteiligt - gerade wenn ich an die ständig steigenden Engergiepreise denke.
Viele Grüße
Utemaus
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Hallo Michael,
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl05188…
… wusste nicht, dass man so ein Recht in Frage stellen kann?
Auf dieser Seite findest du jede Menge Hinweise
Danke, habe auf der Seite auch etwas zu Kellerräumen gefunden, dort ging es aber darum, dass Feuchtigkeit im Keller hinzunehmen sei.
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl05142…
Weiss jemand ob es ein Anrecht auf einen Kellerraum bzw. Abstellkammer überhaupt gibt (kann ich mir nicht so richtig vorstellen, wie soll das in einem Hochhaus funktionieren)