Mindeststrafe

wisst ihr ob es mindeststrafen für illegales downloaden gibt?es ist ja immer nur von höchststrafen die rede, auch im gesetz!? *grübel*

Hallo,
gerade folgenden Text im INternet gefunden:

. Für Vergehen zum privaten Gebrauch drohen zwar Haftstrafen von bis zu drei Jahren. Meist werden sie als minderschwer aber nur mit Geldstrafen geahndet oder man einigt sich außergerichtlich auf Ausgleichszahlungen und Unterlassung. Nur jedes fünfte von 1843 Verfahren im Jahr 2006 wurde mit einer Verurteilung abgeschlossen.

Hoffe das war kein illegaler download :wink:

Gruß Katie

wisst ihr ob es mindeststrafen für illegales downloaden
gibt?es ist ja immer nur von höchststrafen die rede, auch im
gesetz!? *grübel*

Hallo,

wisst ihr ob es mindeststrafen für illegales downloaden
gibt?es ist ja immer nur von höchststrafen die rede, auch im
gesetz!? *grübel*

was hatten die doch gleich in CTTV.de gesagt …
Es gibt keinen illegalen Download über Tauschbörsen sondern illegal ist das der Download gleich mit dem Upload verbunden ist und somit ist es dann illegal.
Wenn man den upload sperrt und nur den Download macht wäre es wiederrum legal.
man bezog sich allerdings auf Fernsehsendungen ob das nun auch für Musik und Software oder Kinofilme gilt ist noch zu Erforschen.
Grüsse Intersurf