Hallo,
wie denkt ihr sieht eine vernünftige Lösung für den folgenden hypotetischen Fall aus?
Ein Mieter hat ein Zimmer in einer WG, in der insgesamt 6 Personen wohnen. Die WG benutzt ein ganzes Haus (2 Stockwerke) ist also auch der einzige Benutzer der hauseigenen Gaszentralheizung. Im Mietvertrag steht vereinbart, dass monatlich pauschal 45 Euro pro WG-Bewohner für Heizkosten bezahlt werden - dafür läuft die Zentralheizung von Anfang Oktober bis Ende März. D.h. es gibt keine jährliche/monatliche/etc Abrechnung mit Heizkostennachzahlung oder -erstattung, sondern es bleibt immer fix bei den 45 Euro. Nun stellt ein Mieter fest, dass es ihm zu kalt in seinem Zimmer ist, er kauft sich ein Thermometer und stellt fest, dass auch bei den ganzen Tag voll laufender Heizung die Temperatur auf maximal 18 Grad steigt. Da im Mietrecht (s. http://www.mieterbund.de/941.html) steht, dass es mindestens 20-22° warm sein muss, beschwert er sich bei seinem Vermieter. Dieser erwidert darauf, dass er bereit sei dem Mieter einen elektrisch betriebenen Heizkörper zur Verfügung zu stellen, um die gewünschte Temperatur zu erreichen. Die anfallenden Stromkosten müsse jedoch der Mieter tragen. Ein Umstellen der Zentralheizung, so dass diese eine höhere Temperatur erzielt, verweigert er, da er sagt es scheint ihm ungerecht, da er behauptet dann die Heizkostenpauschale für alle WG-Bewohner erhöhen zu müssen. Die anderen WG-Bewohner haben jedoch noch keine ähnlichen Anträge geäußert, da sie entweder eh selten über längere Zeiträume in der Wohnung sind, oder auch mit einer niedrigeren Temperatur zufrieden sind - sich jedenfalls nicht mit dem Streit belasten wollen. Der Mieter fühlt sich nun aber grob getäuscht, da er bei Einzug ja nicht wissen konnte, dass mit der Heizkostenpauschale nur eine Temperatur von max 18° erreicht wird, und er, will er es wärmer, noch zusätzlich zahlen muss (Strom für E-Heizung).
Zu wissen ist noch: Es ist nicht möglich an den einzelnen Heizkörpern abzulesen, welcher einzelne WG-Bewohner wieviel geheizt hat. Der Vermieter ist nicht willens, eine Heizkostenabbrechnung herauszugeben, er beharrt darauf die 45Euro wären für alle Beteiligten das günstigste.
Sind 45 Euro (mal sechs - da sechs WG-Bewohner) im Monat gerechtfertigt für Heizung und Warmwasser, wobei die Heizung nur 6 Monate läuft? Ist es rechtens, dass der Mieter auf eigene Kosten noch „nachheizen“ muss, um die rechtlich geregelte Mindesttemperatur zu erreichen?
Vielen Dank für Ansichten zu diesem Fall.