Du hast recht.
Unterhaltsvorschuß sagt bereits aus was es ist - ein Vorschuß auf den Unterhalt den man zu bekommen hat.
Da deine Freundin ja den vollen Unterhalt bekommt (257 € sind Stufe 3 bei einem Kind bis 5 Jahre) hat sie keinen Anspruch auf UV.
Sie sollte das schnellstens beim Jugendamt melden und vor allem darauf einrichten, den zuviel erhaltenen UV zurückzuzahlen in der Hoffnung keine Anzeige zu bekommen. Sie hätte dies umgehend melden müssen.
Wie kommt es überhaupt dazu, dass sie UV erhält obwohl der Vater den vollen Unterhalt zahlt?
Krümelchen
Hallo,das ist richtig! Da sie Unterhalt bekommt,steht ihr kein Vorschuß mehr zu,sie wird die Doppelten Leistungen zurückzahlen müssen,ging mir auch so!!
Vielleicht bezieht sie ja noch den UV weil das Amt garnicht weiß das er Unterhalt sein.Also beides auf keinen Fall.Müsste er mal beim JA vorsprächig werden
Hallo,
sie bekommt von dem kindsvater den gesetzlich festgestellten
unterhalt bezogen auf dessen vermögen (monatlich 257,-)und
gleichzeitig noch leistungen in höhe nach dem
unterhaltsvorschussgesetz in höhe von monatlich 133,-
ich bin mit dem kindsvater auch befreundet, er meint nun die
leistungen nach dem uvg stehen der mutter nicht zu, da er ja
regelmäßig den vollen unterhalt zahlt.
Da hat der Vater 100%ig Recht. Spätestens wenn die Unterhaltsvorschusskasse von ihm NOCH EINMAL den vorgeschossenen (von ihm aber schon bezahlten) Unterhalt einfordert, erfährt die UVK, dass die Mutter hier gewaltig betrogen hat.
Die Mutter muss dann den zuviel erhaltenen Unterhaltsvorschuss zurückbezahlen und darf mit ziemlicher Sicherheit ein Strafverfahren wegen Leistungserschleichung (Betrug o. ä.) erwarten, was ihr weiteres Geld kosten wird.
Sei vorsichtig mit einer Frau die alle - egal ob Personen oder Ämter - betrügt. Es besteht die Gefahr dass Du irgendwann der Nächste bist.
Gruß
Hallo
danke für dein vertrauen
leider kenne ich mich da nicht aus
tschüß