Mindestunterhalt und Unterhaltsvorschuss

hallo
ich lebe seit einiger zeit mit meiner freundin und deren kind aus einer früheren beziehung zusammen.

nun eine frage zum geld:

sie bekommt von dem kindsvater den gesetzlich festgestellten unterhalt bezogen auf dessen vermögen (monatlich 257,-)und gleichzeitig noch leistungen in höhe nach dem unterhaltsvorschussgesetz in höhe von monatlich 133,-

ich bin mit dem kindsvater auch befreundet, er meint nun die leistungen nach dem uvg stehen der mutter nicht zu, da er ja regelmäßig den vollen unterhalt zahlt.

was sagt ihr dazu?

wenn ich die einschlägigen gesetzestexte lese, muss ich ihm eigentlich recht geben.

vielen dank für euere bemühungen und ein tolles rest-wochenende!!!

moin, Sebito,
ich bin kein Unterhaltsrecht-Experte aber dem Sinn des UVG’s entspricht es eigendlich, dass das Jugendamt den fehlenden Unterhalt eines Elternteils vorschießt, um ihn dann beim Unterhaltspflichtigen wieder reinzuholen. Beides parallel ist nicht sinnig!
Gruß, Reinhard

das ist richtig, die 133 stehen ihr nicht zu und diese werden wieder erstattet werden müssen.
Nach neuem Gesetz kann man bis zur Geburt zurück alles nach bezahlen, oder auch die Erstattung verlangen.
Machen Sie das so schnell wie möglich, der Betrag wird immer höher.

erstmal danke für die schnelle antwort.
sie meinen also ab dem moment wo der kindesvater den gesetzlichen unterhalt zahlt, haben wir keinen anspruch auf uvg und müssten zurückzahlen?

erstmal danke für die schnelle antwort.
sie meinen also ab dem moment wo der kindesvater den gesetzlichen unterhalt zahlt, haben wir keinen anspruch auf uvg und müssten zurückzahlen? … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Hallo,

um eine Beurteilung abgeben zu könnne, muss man natürlich alle Details kennen. Könnte es z. B. sein, dass Unterhaltsschulden entstanden sind?
Grundsätzlich ist es natürlich so, dass UVG wegfällt, wenn der Vater den titulierten Unterhalt regelmäßig zahlt!

LG

der kindesvater befand sich zunächst im studium und konnte erst nach dessen abschluss anfangen zu zahlen.
dadurch fielen bei im gegenüber dem staat unterhaltsschulden an, die er zurückgezahlt hat(hat er mir auf dem papier gezeigt) er hat aber vom jugendamt die information, dass weiter uvg (133,-) gezahlt werden und zwar monatlich für die zeit wo er schon lange unterhalt zahlt

@sebito: Da ich aus der CH komme, kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Bei uns wäre es ca. 3-4 mal höher…
UVG = Unfall-Versicherungs-Gesetz … die lieben Abkürzungen.
Im Hinblick auf die Freundschaft: Kläre das professionell ab. Fall es einmal Spannungen geben sollte, muss man nicht mehr darüber reden. UND da ist ein Amt zuständig, der die Vertretungsbefugnisse des Kindes übernimmt…
Auch ein schönes Weekend. Alles Gute und danke für die Anfrage.

hallo,
Unterhaltsvorschussgesetz > Jugendamt,oder?

Man kann nur Unterhalt von Kindsvater bekommen oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, dann auch nur, wenn der Vater nix zahlt, was ja hier nicht der Fall ist. verstehe nur nicht, wieso das JA 133,- € zahlt??

lisa

dem kann ich so auch nicht folgen.
es ist definitiv so, dass der vater den vom ju festgesetzten unterhalt über 257,- zahlt und dass schon über 2 jahre. dennoch bekommen wir bzw meine freundin den uvg über 133,- für dieselbe zeit. sie denken also auch mit hundertprozentiger sicherheit dass uns die 133,- nicht zustehen seit dem moment wo der der vater zahlt?

Hallo,

vollkommen richtig. Wieso bekommt sie den Vorschuss- kann es eventuell sein, dass er mal nicht gezahlt hat?
Problem ist folgendes: Das Amt wird an den Kindsvater rantreten, und den ausstehenden Unterhalt zurüchzufordern. Wenn er dann sagt, dass er an die Mutter zahlt und dies beweist, kann sie unter Umständen angezeigt werden, wegen Betruges und erschleichen von Leistungen. Zurückzahlen muss sie es auf alle Fälle.
Fangt schon mal das rechnen an. Am besten wäre es, wenn sie Montag zum Amt geht und sagt was Sache ist, dann wird es nicht ganz so schlimm mit dem Ärger- vorrausgesetzt, dass sie bis jetzt ein unbeschriebenes Blatt ist.
LG

das ist in der Tat ungewöhnlich und wird dazu führen, dass die Mutter die zu Unrecht bezogenen Gelder zurück zahlen muss, wenn es sich hierbei nicht um sog. „Aufstockungsunterhalt“ handelt (wenn z. B. der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann).

LG

Hallo,
sorry aber darüber weiss ich nicht bescheid.
'Alles Gute

hallo,
normalerweise ist es so…das JA setzt sich mit dem Vater in Verbindung wegen Unterhalt,prüft seine Abrechnung,je nachdem wieviel er verdient,muss er zahlen…das sind jetzt 257€…wofür jetzt noch 133€ vom Ja…das muss doch irgendwo in den Akten stehen. Nicht das mal ein Sachbearbeiterwechsel war,und keiner weis vom anderen. Schauen Sie doch bitte mal in ihre Unterlagen…danke

lisa

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Hallo,

leider kann ich dir da nicht weiterhelfen. Fragt doch einfach mal bei den zuständigen Ämtern nach. Falls sie das Geld zu unrecht bekommt, wird sie es irgendwann zurück zahlen müssen, wenn es rauskommt.

ja, denn Sie können nicht von zwei Seiten Geld bekommen. Die Summe die der Vater bezahlt ist der volle Unterhalt.
Ich denke es ist Unterhaltsvorschuss welches noch gezahlt wird. Passen Sie gut auf, dieses Geld kommt von einem Amt. Wenn Sie das nicht schnellst möglich dem Jugendamt mitteilen, können Sie aber in den Dreck rein kommen. Melden Sie das so schnell wie möglich, Sie kennen die Deutschen Ämter noch nicht? Sein Sie froh und versuchen Sie erst gar nicht diese kennen zu lernen, Ihnen entgeht da wirklich nichts.

dein Freund hat recht

Er hat recht. Was noch für ihn erschwerned dazu kommt, ist das ER UVG zurückzahlen muss

…das wäre für mich logisch, da das UVG ja gerade den Alleinerziehenden den Unterhalt vorschießt, deren unterhaltspflichtige Elternteile zahlungsunfähig-oder willig sind.

richtig,das ist korekt
mfg