Hallo,
was kann eine minderjährige Azubine machen, wenn im Arbeitsvertrag das Jugendarbeitschutzgesetz nicht beachtet wurde (Urlaubstage)? Hat Sie ein Recht auf Änderung? Bzw. ist der Vertrag dadurch unwirksam.
Hallo,
was kann eine minderjährige Azubine machen, wenn im Arbeitsvertrag das Jugendarbeitschutzgesetz nicht beachtet wurde (Urlaubstage)? Hat Sie ein Recht auf Änderung? Bzw. ist der Vertrag dadurch unwirksam.
Hi!
was kann eine minderjährige Azubine machen, wenn im
Arbeitsvertrag das Jugendarbeitschutzgesetz nicht beachtet
wurde (Urlaubstage)?
Ihre Rechte durchsetzen.
Das geht im Idealfall durch Einschalten der Jugendvertretung des Betriebsrats, im blödesten Fall per Klage.
Dazwischen kann man ganz einfach mal den AG freundlich auf den Fehler hinweisen (vielleicht ist es ja ein Standardvertrag, der bislang nur für volljährige Azubis benutzt wurde) oder auch den Weg zur zuständigen Kammer gehen.
Bzw. ist
der Vertrag dadurch unwirksam.
Nein, man spricht von Teilnichtigkeit, was heißt, dass der Vertrag nach wie vor gültig bleibt, nur die ungültigen Passagen halt nicht.
VG
Guido
Einen Betriebsrat gibt es nicht. Sie fürchtet dann nur ihren Azubiplatz zu verlieren, da sie sich noch in der Probezeit befindet. Ich würde ihr gerne helfen, bin aber selber noch nicht allzu lange in der Firma. Allerdings bin ich der Meinung, dass Sie dazu ein Recht hat.
Hi, sie muss sich ganz einfach entscheiden das zu tun oder durchzusetzen was sie will.
Dann soll sie halt die Probezeit abwarten und dann, mit den schon gemachten Vorschlägen von Guido, ihr Recht einfordern.
MfG ramses90