Mindesturlaubsanspruch bei Krankheit

Guten morgen,
ich hätte da mal eine Frage…
Es gibt ja jetzt diese neue Gesetz zum Mindesturlaub bei Krankheit.
Das EU Gericht hat ja nun 20 Tage Mindesturlaub gesagt, das deutsche Bundesurlaubsgesetz sieht aber doch einen Mindesturlaub von 24 Tagen pro Jahr vor.
Was gilt jetzt hier in Deutschland???
Danke Euch schon mal im voraus…

Hallo,

da ich mich mit Europa Rechtsprechung überhaupt nicht auskenne, kann ich leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

Steferl

es gelten die 24 tage bundesrecht! Europarecht ist nur eine richtschnur und nicht bindend

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort…

es gelten die 24 tage bundesrecht! Europarecht ist nur eine
richtschnur und nicht bindend

So jetzt will ich mal erzählen wie es ausgegangen ist: Diese 20 Tage haben mit dem Mindesturlaub nichts zutun. Dabei geht es darum das der Urlaubsanspruch bei Krankheit nicht mehr verfallen darf sondern mind. 20 Tage erhalten bleiben müssen. Wir haben einen Anwalt eingeschaltet und zum Schluss 43 Tage bezahlt bekommen.
LG

es gelten die 24 tage bundesrecht! Europarecht ist nur eine
richtschnur und nicht bindend