Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich es in dieser Konstellation noch nicht gelesen habe wollte ich die Frage hier stellen und gerne wissen, was mir an Urlaub zusteht?
Meine Kündigung ist zum Ende September. Die 6 Monate habe ich in dem Unternehmen auch schon überschritten.
Im Tarifvertrag steht :
Im Eintrittsjahr u. Austrittsjahr steht jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses ein Zwölftel des
Urlaubsanspruches vom 30 Tagen zu.
Davon habe ich vor 2 Monaten bereits 4 Tage genommen.
Laut Mindesturlaubsgesetz stehen einem nach 6 Monaten im Unternehmen der volle !gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen zu.
Nur nach meinem Tarifvertrag wäre ich ja bei (30/12)*9-4= 18,5
Laut Mindesturlaubsgesetz ist das ja aber schon quatsch auch wenn es im Tarifvertrag steht, denn mir stehen ja mindestens (natürlich vorausgesetzt ich habe überhaupt noch so viele Urlaubstage, in meinem Falle sind es ja sogar 26) 20 zu.
Ist es auch nicht so, dass die Klausel mit dem ein Zwölftel des Urlaubsanspruches für die zusätzlichen Tage über dem Mindesurlaub gilt? Von 20 Tagen ausgehend also 10, um auf meine ursprünglichen 30 zu kommen.
Wäre dann die Rechnung nicht folgende:
(10/12)*9-4+20(mein Mindesturlaub) = 23,5 Tage?
Ich bedanke mich jetzt schon für jede nützliche Antwort.
Vielen Dank!
Hallo,
ein Gesetz sollte immer vollständig gelesen werden. Dann trifft man in vielen Fällen auf sog. „(Un-)Abdingbarkeit“. Dies sind Regelungen zu zulässigen und/oder unzulässigen Abweichungen.
Im BUrlG ist dies § 13:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__13.html
Aufgrund dieses § 13 darf von der Zwölftel-Regelung des § 5 BUrlG in Tarifverträgen abgewichen werden. Dies ist hier offensichtlich in zulässiger Weise bei Ausscheiden geschehen.
Da diese Abweichung sich auf den Gesamtanspruch des TV bezieht, ist auch der gesamte Anspruch zu zwölfteln und mit der Zahl der Anspruchsmonate zu multiplizieren, um den verbleibenden Gesamtanspruch zu errechnen. Bei Eintritt am 01.01. und Austritt am 30.09 sieht die Rechnung so aus:
30 : 12 x 9 = 22,5
Bei Kommastellen ist immer nach den mathematischen Grundregeln zu runden, so daß hier 22,5 auf 23 aufzurunden ist.
Davon wird dann der bereits genommenen Urlaub (4 lt. Fallschilderung) abgezogen, so daß ein Resturlaubsanspruch von 19 verbleibt.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
ich werde es mir zu Herzen nehmen. Vielen lieben Dank dass Du dir die Zeit genommen hast und alles so klar geschildert hast!
Lieben Gruß
Lisa
Hallo,
Tarifvertrag geht vor: d.h.1/12 pro Monat bei 30Tagen.
Wenn nichts anderes geregelt wär, dann nach gesetzlicher Regelung Mindesturlaubsgesetz. Sprich meiner Meinung 24 Tage Mindesturlaub im Jahr!
Grüße Critter
Hallo Critter,
danke für deine Antwort. Du hast recht. 24 Tage bei 6 Tage Woche sonst 20 Tage.
Wolfgang war auch schon so lieb und hatte mir auch geantwortet
"Aufgrund dieses § 13 darf von der Zwölftel-Regelung des § 5 BUrlG in Tarifverträgen abgewichen werden. Dies ist hier offensichtlich in zulässiger Weise bei Ausscheiden geschehen.
Da diese Abweichung sich auf den Gesamtanspruch des TV bezieht, ist auch der gesamte Anspruch zu zwölfteln und mit der Zahl der Anspruchsmonate zu multiplizieren, um den verbleibenden Gesamtanspruch zu errechnen. Bei Eintritt am 01.01. und Austritt am 30.09 sieht die Rechnung so aus:
30 : 12 x 9 = 22,5
Bei Kommastellen ist immer nach den mathematischen Grundregeln zu runden, so daß hier 22,5 auf 23 aufzurunden ist.
Davon wird dann der bereits genommenen Urlaub (4 lt. Fallschilderung) abgezogen, so daß ein Resturlaubsanspruch von 19 verbleibt.
&Tschüß
Wolfgang"
Grüße
Lisa